Zuweiserprämien - Jahrestagung der Urologen im Auge des Sturms

Die am Mittwoch in Dresden beginnende Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Urologie ist sich einer großen Medienaufmerksamkeit sicher. Die Urologen stießen die Zuweiser-Diskussion an.

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Stecken sich Ärzte mit Zuweiserprämien ungerechtfertigt Geld in die Taschen?

Stecken sich Ärzte mit Zuweiserprämien ungerechtfertigt Geld in die Taschen?

© Foto: dpa

Von Monika Peichl

DRESDEN. Die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) stößt auf ungewohnt hohes Medieninteresse. Grund: die von der DGU initiierte Diskussion über Zuweiserprämien. In der Zeitschrift "Der Urologe" (Ausgabe August) haben Professor Oliver Hakenberg von der Universität Rostock und der Kieler Jurist Frank Schramm Stellung genommen zu ethisch-medizinischen und juristischen Aspekten des Problems.

Werde die Entscheidung für eine bestimmte Klinik durch eine Zuweiservergütung beeinflusst, so könne dies das Vertrauen der Patienten beschädigen, so Hakenberg. Da die Patienten in aller Regel keine Kenntnis von der Kopfprämie hätten, würden sie auch getäuscht. Interessenkonflikte seien in der Medizin nichts Seltenes, wichtig sei aber, wie damit umgegangen werde.

Im Forum "Der gekaufte/verkaufte Patient" wollen die Urologen am Freitag auf ihrer Tagung in Dresden die Debatte über Zuweiservergütungen vertiefen. Die "Ärzte Zeitung" hatte am 28. August über das geplante Forum und die Kritik der DGU an den Zahlungspraktiken ausführlich berichtet. Publikumsmedien folgten, zuerst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" mit der Schlagzeile "Immer mehr Ärzte ‚verkaufen‘ ihre Patienten". Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zeigte sich empört und forderte Kammern, KVen und Berufsverbände auf, derartige Praktiken so schnell wie möglich zu beenden.

In Zeitungs- und Fernsehbeiträgen wurde das Thema Zuweiserprämien in den vergangenen zwei Wochen teilweise zur Generaldebatte über Korruption im Gesundheitswesen ausgeweitet. In einem Beitrag der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" hieß es beispielsweise: "Ärzte sind anfällig für Korruption. Sie kassieren bei Krankenhäusern, Pharmafirmen und Sanitätshäusern."

Vertreter von KVen, KBV, Bundesärztekammer und Kliniken bemühen sich seither, die Diskussion zu versachlichen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass die von der Politik forcierten IV-Verträge Extravergütungen für Niedergelassene vorsähen, die weit über den Kassenhonoraren für vergleichbare ambulante Leistungen lägen. KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben inzwischen, wie berichtet, in einem Rundschreiben dargelegt, welche Formen der Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Kliniken rechtlich zulässig sind. Krankenhäuser dürfen Einweisern demnach für prä- und poststationäre Leistungen nur dann Vergütungen zahlen, wenn dies rechtlich sauber per Konsiliarvertrag geregelt ist. Diese Vereinbarungen dürften nicht dazu genutzt werden, übliche Nachsorgeleistungen, die von der KV zu vergüten sind, umzuetikettieren.

Lesen Sie auch das Interview mit dem DGU-Präsidenten Professor Manfred Wirth: "Wir erwarten eine lebhafte Diskussion"

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