Praxis-Websites

Fehlerquelle Datenschutzerklärung

Die meisten Praxis-Websites von Haus- und Fachärzten erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen. Das legt eine aktuelle Studie nahe, in der 400 Homepages von Ärzten untersucht wurden. Sie zeigt, wo am häufigsten Fehler passieren.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
Untersuchen interessierte Kreise Praxis-Websites und finden rechtsrelevante Fehler, droht eine Abmahnung.

Untersuchen interessierte Kreise Praxis-Websites und finden rechtsrelevante Fehler, droht eine Abmahnung.

© psdesign1/stock.adobe.com

Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens erkennen auch immer mehr niedergelassene Ärzte die Vorzüge einer Praxis-Website. Vor zwei Jahren lag der Anteil der Allgemeinärzte, Internisten und Praktiker, die einen Internetauftritt vorweisen konnten, bei 40 Prozent. Das ergab eine Leseranalyse medizinischer Fachmedien.

Die Zahl der Praxis-Websites wird in den kommenden Jahren mit dem Nachrücken junger Kollegen sicher weiter steigen. Zudem gibt es auch heute schon Fachgruppen, die weit weniger Berührungsängste mit dem World Wide Web haben – unter anderem, weil sich über die Website Selbstzahlerleistungen gut vermarkten lassen. Allerdings handelt es sich bei dem Online-Marketinginstrument der Praxis-Website keineswegs um einen rechtsfreien Raum, wie immer wieder aufflammende Diskussionen, etwa über die richtige Gestaltung des Impressums, in den vergangenen Jahren gezeigt haben. Bei Fehlern droht eine kostenpflichtige Abmahnung.

Das ist der Grund, warum sich die Münchener Agentur Reif und Kollegen regelmäßig Praxis-Websites von Zahnärzten, Dermatologen, Gynäkologen, Orthopäden und plastischen Chirurgen genauer anschaut – so auch im vergangenen Jahr. 400 Internetauftritte von Praxen in den acht größten Städten Deutschlands wurden daraufhin überprüft, ob sie juristisch angreifbar sind, weil sie gesetzliche Vorgaben nicht einhalten. Bei der Beurteilung half ein Kriterienkatalog, der zusammen mit der Kanzlei Schlegel Hohmann Mangold und Partner entwickelt wurde.

Auch die Berufsordnung zählt

Das Ergebnis: "Die meisten Websites enthalten mindestens einen rechtlich kritischen Aspekt", heißt es in der Studie. Unbewusst verstießen die Ärzte gegen geltendes Recht, zu dem nicht nur das Telemediengesetz zählt, sondern unter anderem auch die Berufsordnung und das Heilmittelwerbegesetz. Als Grund für die Fehler vermutet die Agentur, dass die Website-Gestalter "die werberechtlichen Einschränkungen der Ärzte kaum kennen".

Die weitaus häufigsten Verstöße fanden die Studienautoren bei der Datenschutzerklärung sowie beim Impressum, die beide nach dem Telemediengesetz vorgeschrieben sind. 30 Prozent der untersuchten Praxis-Websites, berichtet die Agentur Reif und Kollegen in ihrer Auswertung, hatten gar keine Datenschutzerklärung. Die Erklärungen, die sich auf den übrigen Internetseiten fanden, waren außerdem fast alle fehlerhaft. So gaben 70 Prozent der Homepages keinen Hinweis darauf, wer für den Datenschutz verantwortlich ist, 44 Prozent klärten die Internetbenutzer nicht darüber auf, wie sie die Erhebung ihrer Daten unterbinden können. Und auf 96 Prozent der Praxis-Websites wurde nicht die Zustimmung der User eingeholt, wenn Cookies im Einsatz waren.

Ähnlich hoch war die Fehlerquote beim Impressum: 90 Prozent der Arzt-Websites wiesen laut Studie kein oder nur ein unvollständiges Impressum auf. Der häufigste Fauxpas hier: Es fehlte die Umsatzsteuer-ID, die angegeben werden muss, wenn Behandlungen ohne medizinische Indikation angeboten werden. Vergessen wird offenbar auch gerne, dass nicht nur für die Praxis-Website, sondern auch für das Facebook-Profil rechtliche Vorgaben gelten. Auch in Sozialen Medien muss etwa ein vollständiges Impressum vorhanden sein. Laut Studie fehlte dieses aber in 31 Prozent der untersuchten Auftritte. Ebenso nachlässig wurde mit Bildrechten umgegangen: In 38 Prozent der Facebook-Einträge war ein Copyright-Vermerk für Bilder entweder nicht vorhanden oder zumindest aus juristischer Sicht problematisch. Noch sorgloser wurde auf den Websites mit Bildern hantiert: In über 60 Prozent der untersuchten Seiten waren Fotos "auf rechtlich bedenkliche Art und Weise eingebunden". So wurde bei Fotos nicht darauf hingewiesen, dass sie mit von Models gestellt waren.

Website-Check durch Profi ratsam

Eine Abmahnwelle wegen rechtlich nicht korrekter Praxis-Websites habe die Ärzteschaft bisher zwar nicht erfasst, schreiben die Autoren der Studie. Doch gerade Mediziner, die über den Internetauftritt Marketing für ihre Individuellen Gesundheitsleistungen betreiben wollen, sollten lieber "vorsichtig sein" und ihre Websites auf juristische Mängel hin überprüfen lassen – am besten von einem Profi.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wieder verlängert

Pauschalen für ePA-Befüllung gelten weiter!

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In der Niederlassung

Körperliche Untersuchung vor einem Ultraschall – sinnvoll oder nicht?

Lesetipps
Ein Gefäß mit atherosklerotischen Plaques

© Tatiana Shepeleva / stock.adobe.com

Primärprävention

Empfehlungen aktualisiert: LDL-Cholesterin wann und wie senken?