Businessplan: Standardlösungen sind nicht gefragt

Von der Einzelpraxis zum Gesundheitsunternehmen: Stehen die Ziele einer neuen Kooperation fest, geht es darum, ein Konzept zu erarbeiten und es umzusetzen. Ein wichtiger Baustein ist der Businessplan.

Von Jürgen Karsten und Marc Müller Veröffentlicht:
Der Businessplan wird auch fürs Gesundheitsunternehmen am Ende zur Leitlinie.

Der Businessplan wird auch fürs Gesundheitsunternehmen am Ende zur Leitlinie.

© Dmitriy Shironosov / shutterstock.com

BERLIN. Wie positioniert ein Arzt seine Praxis in einem sich rasant wandelnden Gesundheitsmarkt dauerhaft erfolgreich? Um diese Frage geht es im Zweiteiler zum Thema Praxisstrategie. In der ersten Folge standen die Ziele einer Umorientierung im Mittelpunkt, aber auch die Soll-Analyse einer neuen Praxis- und Kooperationsstruktur sowie eine vorläufige Kostenkalkulation. Diesmal geht es um die Ausarbeitung eines Konzepts, die Investition und den ausformulierten Businessplan.

5. Juristisches und steuerliches Konzept: Erst nach der Soll-Analyse des geplanten Vorhabens schließt sich die Frage nach dem juristischen und steuerlichen Konzept an. Hier stehen viele Organisationsformen zur Auswahl, von einer Kooperation im Netz über die Teilgemeinschaftspraxis, die BAG, MVZ, Gesundheitsimmobilie bis hin zum Facharztzentrum am Krankenhaus und zur spezialisierten Einzelpraxis. Natürlich sind Mischformen möglich.

Es empfiehlt sich in der Praxis in den meisten Fällen eine zunächst eher einfache und organisatorisch nicht aufwändige Organisationsform. In der überwiegenden Zahl der Fälle ist eine lockere Kooperation zwischen den Beteiligten oder aber eine schon etwas straffere Form im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft zielführend.

In der juristischen Gestaltung ist darauf zu achten, dass die Haftungspotenziale für die Beteiligten möglichst auf den Bereich begrenzt werden, den der Einzelne individuell zu verantworten hat. Dazu bieten sich verschiedene juristische Formen der Haftungsbegrenzung an. Im Bereich der steuerlichen Gestaltung sind insbesondere die Fragen einer Infektion durch gewerbesteuerliche Faktoren sowie die latenten Gefahren durch eine nicht geplante Umsatzsteuerbelastung zu prüfen.

6. Marketing: Ein weiterer wesent licher Bereich ist das Marketing für das geplante Gesundheitsunternehmen. Die Werbemöglichkeiten sind im Heilberufebereich seit 2004 stark erweitert. In der Praxis ist jedoch festzustellen, dass diese Marketingmöglichkeiten durch die Ärzte nur bedingt genutzt werden.

Im Rahmen des geplanten Gesundheitskonzeptes ist es jedoch erforderlich, die Patienten über das spezielle Leistungsangebot und über den speziellen Nutzen zu informieren. Dazu bieten sich die bekannten Instrumente und Kanäle des Marketing, besonders das Internet und Social Media, an.

7. Investition und Finanzierung: Für den Bereich der Investition und Finanzierung sind die notwendigen Investitionen, insbesondere gegebenenfalls in Immobilie, Apparate, Personal und Struktur bzw. Prozesskosten zu berücksichtigen. Dabei sollte auch eine mögliche Anschubphase und der damit verbundene Liquiditätsbedarf erfasst werden.

Für die Finanzierung stehen zahlreiche innovative Möglichkeiten zur Verfügung, die neben Leasing und Factoring insbesondere auch Fördermittel sowie die Finanzierung aus eigenen Liquiditätsüberschüssen (sogenannte Cashflow-Finanzierung) erfassen. Im Rahmen der notwendigen Organisation der einzelnen Maßnahmen ist festzulegen: "Wer macht wann was".

Dazu gehören sowohl die Nominierung einer medizinischen bzw. wirtschaftlichen Geschäftsführung als auch die Festlegung der persönlichen Kompetenzen und Verantwortung.

8. Businessplan: Die geplanten und festgelegten Maßnahmen werden im Businessplan zusammengefasst. Der Plan dient für die Umsetzung als Orientierung und Leitlinie. Er sollte folgende Bausteine umfassen:

  • Zusammenfassung
  • Versorgungskonzept
  • Leistungsspektrum/Produkte/ Service
  • Marktpotenzial und Wettbewerb
  • Marketing
  • Geschäftsführung, Organisation
  • Chancen und Risiken
  • Investitions- und Finanzplanung
  • Plan Gewinn- und Verlustrechnung und Liquiditätsplanung!

Die Steuerberatungsgesellschaft Advision hat den hier erörterten Fahrplan als sogenannte Roadmap in Form von Checklisten und Fragenkatalogen zusammengestellt. Damit bietet sich die Möglichkeit, in mehreren Workshops mit den Beteiligten den konkreten Weg zur Umsetzung von der Einzelpraxis zum Gesundheitsunternehmen zu bestimmen.

Dieser Weg und das Ergebnis müssen immer individuell auf die jeweilige Versorgungssituation in der Region und vor allem auf die Situation der beteiligten Ärzte abgestellt sein. Eine Standardlösung kann es in diesem Bereich nicht geben. Die nötigen Checklisten und die Unterlagen können über die Redaktion angefordert werden (wi@aerztezeitung.de).

Steuerberater Dr. Jürgen Karsten und Steuerberater Marc Müller sind Geschäftsführer der Kanzlei ETL ADVISION in Berlin.

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