NAV-Virchow-Bund
Merkblatt informiert über Arztbewertungsportale
BERLIN.Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Arztbewertungsportalen im Internet. Dabei werden Ärzte in den Portalen meist ohne ihr Zutun gelistet. Doch was sagen die Bewertungen auf den einschlägigen Portalen eigentlich aus? Und nach welchen Kriterien wird bewertet?
Diese und andere Fragen will das neue Merkblatt "Arztbewertungsportale" des NAV-Virchow-Bundes beantworten. Spannend für Ärzte ist dabei, dass das Merkblatt nicht nur eine Übersicht über alle gängigen Portale und deren Unterscheidungsmerkmale enthält.
Es zeigt laut NAV auch auf, welche Widerspruchsmöglichkeiten gegen negative Bewertungen bei den einzelnen Portalen bestehen. (reh)
Interessierte können das Merkblatt kostenfrei abrufen unter: www.nav-virchowbund.de/bestell-center




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


