Baden-Württemberg
Kein Fixum im PJ geplant
STUTTGART. Medizinstudierende in Baden-Württemberg erhalten im PJ zwischen 200 bis 649 Euro im Monat. Der Betrag variiere damit innerhalb des gesetzlich festgelegten Spielraums, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage von SPD und FDP im Landtag.
In Unikliniken wird den PJlern überwiegend weniger gezahlt als in anderen Lehrkrankenhäusern. In Freiburg sind es 300 Euro, in Heidelberg bis zu 400 Euro, in Tübingen 473 Euro.
Der Auflistung nach wird nur im Uniklinikum Ulm der Maximalbetrag von 649 Euro gezahlt. Hinzu kommen Sachleistungen wie Verpflegung, Dienstkleidung oder etwa Büchergutscheine.
Für die Landesregierung stellt die heterogene Vergütungslandschaft kein Problem dar. Es gebe keine Notwendigkeit, die Höhe der Geldleistung fix vorzugeben, heißt es in der Antwort. Vor diesem Hintergrund seien „keine lösungsbedürftigen Problemkonstellationen erkennbar“.
In ambulanten Lehrpraxen erhalten PJ‘ler in der Regel keine Aufwandsentschädigung oder Sachleistungen. Anders sieht das in der Allgemeinmedizin aus. Studierende im Wahltertial Allgemeinmedizin bekommen über das Programm „Ziel und Zukunft“ der KV Baden-Württemberg für 16 Wochen maximal 2380 Euro, das entspricht bis zu 595 Euro pro Monat.
Das PJ teilweise in einem Gesundheitsamt abzuleisten, sei nicht möglich, erläutert das Wissenschaftsministerium. Im PJ stünden die klinisch-ärztliche und -praktische Ausbildung im Vordergrund. Demgegenüber erfülle der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖDG) „verwaltende Aufgaben“. (fst)