Baden-Württemberg

Kein Fixum im PJ geplant

Veröffentlicht:

STUTTGART. Medizinstudierende in Baden-Württemberg erhalten im PJ zwischen 200 bis 649 Euro im Monat. Der Betrag variiere damit innerhalb des gesetzlich festgelegten Spielraums, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage von SPD und FDP im Landtag.

In Unikliniken wird den PJlern überwiegend weniger gezahlt als in anderen Lehrkrankenhäusern. In Freiburg sind es 300 Euro, in Heidelberg bis zu 400 Euro, in Tübingen 473 Euro.

Der Auflistung nach wird nur im Uniklinikum Ulm der Maximalbetrag von 649 Euro gezahlt. Hinzu kommen Sachleistungen wie Verpflegung, Dienstkleidung oder etwa Büchergutscheine.

Für die Landesregierung stellt die heterogene Vergütungslandschaft kein Problem dar. Es gebe keine Notwendigkeit, die Höhe der Geldleistung fix vorzugeben, heißt es in der Antwort. Vor diesem Hintergrund seien „keine lösungsbedürftigen Problemkonstellationen erkennbar“.

In ambulanten Lehrpraxen erhalten PJ‘ler in der Regel keine Aufwandsentschädigung oder Sachleistungen. Anders sieht das in der Allgemeinmedizin aus. Studierende im Wahltertial Allgemeinmedizin bekommen über das Programm „Ziel und Zukunft“ der KV Baden-Württemberg für 16 Wochen maximal 2380 Euro, das entspricht bis zu 595 Euro pro Monat.

Das PJ teilweise in einem Gesundheitsamt abzuleisten, sei nicht möglich, erläutert das Wissenschaftsministerium. Im PJ stünden die klinisch-ärztliche und -praktische Ausbildung im Vordergrund. Demgegenüber erfülle der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖDG) „verwaltende Aufgaben“. (fst)

Mehr zum Thema

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung

Lesetipps
128. Deutscher Ärztetag in der Mainzer Rheingoldhalle.

© Rolf Schulten

Berufliche Qualifikation

Ärztetag fordert von der EU Priorität für Gesundheitsthemen