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Nephrologie

Erneut Streit um Dialyse im Krankenhaus

Will die AOK Rheinland/Hamburg der teilstationären Dialyse den Garaus machen? Die Leistungserbringer befürchten das Schlimmste.

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NEU-ISENBURG. Streit um die in Kliniken regulär erbrachte Blutwäsche ("teilstationäre Dialyse") gab und gibt es immer wieder. Leistungserbringer und Verbände der Dialyse sehen nun einmal mehr dunkle Wolken am Horizont aufziehen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren sie - das sind die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN), der Verband Deutsche Nierenzentren (DN), das Kuratorium für Dialyse (KfH), die Patienten-Heimversorgung (PHV) und der Verband leitender Klinikärzte in der Nephrologie (VLKN) - Pläne von Kassenseite, "die Dialyse in Krankenhäusern drastisch einzuschränken".

Dagegen wird deren Bedeutung als Know-how-Reserve für Notfallversorgung und nephrologische Weiterbildung betont.

Auf Nachfrage konkretisierte DGfN-Sprecher Professor Jan Galle, die AOK Rheinland/Hamburg fordere von Kliniken, die teilstationäre Dialyse zu deutlich niedrigeren Sätzen als bisher zu erbringen: 178 Euro pro Behandlung bedeuteten einen Abschlag von 35 Prozent gegenüber dem bisherigen Entgelt.

Zu diesem Preis sei die Leistungserbringung unwirtschaftlich. Galle befürchtet, dass der Vorstoß der AOK "Tür und Tor für einen flächendeckenden Angriff auf die teilstationäre Dialyse öffnet". Gespräche mit der Kasse seien bislang fruchtlos geblieben.

Die AOK Rheinland/Hamburg dementiert diese Darstellung. Vorstandsmitglied Matthias Mohrmann: "Die Vergütung für die teilstationäre Dialyse ist bundesweit über den Fallpauschalenkatalog geregelt und wird nicht in Frage gestellt.

Demzufolge trifft die Aussage, dass eine Senkung der Vergütung um bis zu 35 Prozent durch die AOK Rheinland/Hamburg vorgenommen würde, nicht zu".

Wie eine Kassen-Sprecherin erläutert, hätten viele Kliniken ihres Sprengels "seit Jahren" teilstationäre Leistungen erbracht, die nach Schweregrad der Erkrankung und gemäß dem Grundsatz "ambulant vor stationär" auch ambulant hätten erbracht werden können. Prüfungen des MDK bestätigten das.

In solchen Fällen sei man sogar berechtigt, überhaupt kein Honorar zu zahlen. Aus Kulanz biete man den Kliniken aber den geringeren Satz für die ambulante Dialyse an. Das, so die Sprecherin weiter, betreffe lediglich neue Fälle, nicht langjährig teilstationär dialysierte Patienten. (cw)

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