Mindestlohn-Folgen

Taxifirmen bei Krankenfahrten unter Druck

Krankenfahrten lohnen sich ab 2015 wegen des Mindestlohnes nicht mehr für Taxiunternehmer, sagt eine Studie.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Ab 2015 bekommen die meisten Arbeitnehmer in Deutschland wenigstens 8,50 Euro Mindestlohn pro Stunde. Das gilt auch für das Taxi- und Mietwagengewerbe.

Direkt davon betroffen ist damit auch die Beförderung von gesetzlich versicherten Patienten aus zwingenden medizinischen Gründen im Rahmen von Krankenfahrten. Darauf weist das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) hin.

Laut DMRZ werden diese Fahrten unter anderem mit dem Taxi beziehungsweise einem Mietwagen ausgeführt. Die Tarife für diese Fahrten handelten meist die Branchen-Verbände mit den Krankenkassen aus. Das DMRZ hat nun die Wirtschaftlichkeit von Krankenfahrten unter Berücksichtigung des Mindestlohns untersucht.

Wer als Taxi- oder Mietwagenunternehmer nach dem 1. Januar 2015 Krankenfahrten zu den aktuellen Tarifen durchführt, der arbeitet nicht wirtschaftlich, so das Ergebnis der Studie laut DMRZ.

"Bereits bei einer Zielfahrt über 20 Kilometer, die etwa eine Stunde dauert, haben wir einen Verlust von bis zu zwölf Euro errechnet", sagt DMRZ-Geschäftsführer Thomas Gazda.

Bei Rundfahrten über 40 Kilometer (Fahrdauer zwei Stunden) liege der Verlust in der Spitze sogar bei 24 Euro. Als Grund für die Unwirtschaftlichkeit von Krankenfahrten nach dem 1. Januar 2015 nennt das DMRZ die mit den Krankenkassen ausgehandelten Tarife sowie die Einführung des Mindestlohns.

Damit sich die Übernahme von Krankenfahrten für die Taxi- und Mietwagenbranche weiter rechne, müssten die Krankentransporttarife kräftig angehoben werden.

Zu höheren Tarifen könnten die Kassen aber wohl nicht gezwungen werden, lautet die Einschätzung des Rechtsanwalts Dr. Volker Herrmann, den das DMRZ mit einer Prüfung der Rechtslage beauftragt hat. Der Grund sei, dass Vereinbarungen nach § 133 SGB V grundsätzlich nicht mehr als Vergütungsabreden seien. (maw)

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