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Kommentar

Zweifel im Bauch

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Ein Arzt, der ohne eigenes Risiko von Kollegen nach festen Honorarsätzen bezahlt wird, kann kein freiberuflicher Arzt "in freier Praxis" sein. Das sagt nicht nur das Bundessozialgericht, das sagt auch der gesunde Menschenverstand. Überraschen kann das Kasseler Urteil daher nicht.

Es kann Ärzte aber ermutigen, auf eben diesen eigenen Menschenverstand zu hören - nicht nur bei den Verträgen für die Praxis. Anlagerenditen von 20 Prozent, Steuerersparnis durch Luftbuchungen oder eben ein quasi angestellter Arzt ohne die notwendige Genehmigung - alles zu schön, um wahr zu sein. Und doch glauben wir es nur zu gerne, wenn das Versprechen von einem Anlageberater, einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt kommt.

Solchen Beratern geht es dabei gar nicht mal nur ums Honorar. Eine kleine aber besonders umtriebige Minderheit nimmt es sportlich: Sie sieht in jedem Gesetz vorrangig die Herausforderung, Ziele dieses Gesetzes durch vermeintlich raffinierte Vertragsgestaltungen zu umgehen. Schluss damit, wenigstens dann, wenn der Bauch Zweifel anmeldet! In einem solchen Fall ist zumindest Vorsicht geboten und eine Zweitmeinung gefragt. Denn schwarze Schafe gibt es leider überall, auch bei den beratenden Berufen.

Lesen Sie dazu auch: Zur Gemeinschaftspraxis gehören Risiko und Praxisanteil

Lesen Sie dazu auch den Gastbeitrag: Unechte Partner in der Gemeinschaftspraxis: im Zweifel kassiert die KV das ganze Honorar

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