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Schleswig-Holstein

Finanzspritzen sollen Kommunalpraxen helfen

In Schleswig-Holstein setzt die KV auf monetäre Anreize, um Ärzte und Gemeinden zur Gründung kommunaler Einrichtungen zu bewegen. 250.000 Euro stehen zur Verfügung.

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Auch für Ärzte, die sich aus einer Anstellung an einer Eigeneinrichtung in Schleswig-Holstein zu einer Umwandlung in eine eigene Zulassung entscheiden, gibt es Geld von der dortigen KV.

Auch für Ärzte, die sich aus einer Anstellung an einer Eigeneinrichtung in Schleswig-Holstein zu einer Umwandlung in eine eigene Zulassung entscheiden, gibt es Geld von der dortigen KV.

© Tobias Kaltenbach/fotolia.com

BAD SEGEBERG. Die KV Schleswig-Holstein stellt finanzielle Anreize für Ärzte und Kommunen zur Verfügung, die über kommunale Eigeneinrichtungen die ambulante Versorgung sichern. Der KV-Vorstand erwartet, dass im Norden höchstens acht oder neun solcher Eigeneinrichtungen entstehen.

Aus ihrem Sicherstellungsfonds stellt die Körperschaft 250.000 Euro zur Verfügung, um die Projektierung solcher Einrichtungen finanziell zu unterstützen. Über die Summe für eine Kommune entscheidet die KV im Einzelfall.

Von dem Geld können Kommunen aber nur profitieren, wenn die konkrete Mittelverwendung vor Ort durch einen Lenkungsausschuss geschieht, in dem die KV mitwirkt.

Möglich sind außerdem folgende Förderungen:

Bis zu 30.000 Euro je Kommune für die Ausführungsplanung, wenn schon ein Grundsatzbeschluss über die Errichtung einer Eigeneinrichtung im Sinne von Paragraf 105 Abs. 5 SGB V vorliegt.

Bis zu 40.000 Euro je Kommune pro Arztstelle, wenn zugelassene Vertragsärzte auf ihre Zulassung verzichten, um sich an der Eigeneinrichtung anstellen zu lassen und damit die Versorgung in der Region durch Übertragung der Arztstellen langfristig zu sichern.

Bis zu 40.000 Euro können Ärzten zur Verfügung gestellt werden, die sich verpflichten, im Rahmen einer Praxisgemeinschaft am Sitz der Eigeneinrichtung tätig zu werden und ihren Sitz zehn Jahre lang nicht zu verlegen, und die dafür sorgen, dass die Arztstelle bei Aufgabe der Praxistätigkeit am Standort verbleibt.

30.000 Euro pro Arzt, der sich aus einer Anstellung an einer Eigeneinrichtung zu einer Umwandlung in eine eigene Zulassung entscheidet. Auch hier ist ein zehnjähriger Verbleib am Standort Voraussetzung.

Im Norden sind schon mehrere Gemeinden von der Nordseeküste an die KV herangetreten, um über kommunale Eigeneinrichtungen zu beraten. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es zwei Gemeinden, die diese Lösung verfolgen. (di)

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