Direkt zum Inhaltsbereich

Kompetenzüberschreitung

Patient muss Fehlerursache beweisen

Hat ein Physiotherapeut durch Kompetenzüberschreitung einen Fehler verursacht, ist der Patient beweispflichtig, so das OLG Hamm.

Veröffentlicht:

HAMM. Physiotherapeuten dürfen Verspannungen im Bereich der Wirbelsäule nicht mit einem "Einrenken" oder anderen Manipulationen zu Leibe rücken.

Das ist Ärzten vorbehalten, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Physiotherapeuten müssten sich auf die Mobilisation beschränken. Den Nachweis, dass ein Physiotherapeut seine Kompetenzen überschritten hat, muss im Streitfall allerdings der Patient erbringen.

Damit wies das OLG die Schadenersatzklage eines damals 34-jährigen Tischlers ab. Gegen seine Verspannungen im Rücken- und Nackenbereich hatte ihm sein Arzt Physiotherapie verordnet.

Nach der vierten Behandlung spürte der Patient linksseitige Lähmungen. Wie sich herausstellte, gingen diese auf einen durch eine Gefäßwandverletzung der Wirbelarterie ausgelösten Hirninfarkt zurück.

Wegen dauerhafter Folgeschäden musste der Tischler umschulen. Von seiner Physiotherapeutin verlangte er Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld von 110.000 Euro.

Die Physiotherapeutin habe "ein unzulässiges Einrenkmanöver durchgeführt" und habe dabei die Arterie verletzt.

Doch ein Sachverständiger konnte keinen Fehler feststellen. Der Patient habe nicht nachgewiesen, dass er "mit einer nur den Ärzten vorbehaltenen Manipulation" behandelt worden sei, so das OLG Hamm.

Bei der als "Einrenken" empfundenen Behandlung habe es sich auch um eine fachgerechte Mobilisation handeln können.

Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen der Behandlung und dem Hirninfarkt belege keine unzulässige Manipulation, weil die Arterie des Klägers bereits vorgeschädigt gewesen sein könne. (mwo)

Az.: 26 U 44/14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Pflichten, Abrechnung und Angehörigenwünsche

Worauf es bei der ärztlichen Leichenschau ankommt

Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 11.03.201509:58 Uhr

So ein Urteil wünscht sich auch ein Arzt.

Aber da gilt ja heute die Beweislastumkehr.

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Die kardiorenalmetabolische Organachse: ganzheitliche Versorgung durch interdisziplinäre Zusammenarbeit (Quelle: Michalopoulou E et al., J Clin Med 2025, 14:428)

© Springer Medizin Verlag

Biomarker gegen Diabetes-Folgen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Diagnostics Deutschland GmbH, Mannheim
Abb. 1: Veränderung gegenüber dem Ausgangswert im WOMAC-Gesamtscore (a) und im VAS-Schmerz (b) nach zwei Monaten und im weiteren Verlauf

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Osteoarthrose

Aktuelle Evidenz zur Wirksamkeit der intraartikulären Hyaluronsäure

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Recordati Pharma GmbH, Ulm
Rheumatoide Arthritis – auch auf die Lunge achten

© Springer Medizin Verlag

Rheumatoide Arthritis – auch auf die Lunge achten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: medac GmbH, Wedel
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps