Direkt zum Inhaltsbereich

Kompetenzüberschreitung

Patient muss Fehlerursache beweisen

Hat ein Physiotherapeut durch Kompetenzüberschreitung einen Fehler verursacht, ist der Patient beweispflichtig, so das OLG Hamm.

Veröffentlicht:

HAMM. Physiotherapeuten dürfen Verspannungen im Bereich der Wirbelsäule nicht mit einem "Einrenken" oder anderen Manipulationen zu Leibe rücken.

Das ist Ärzten vorbehalten, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Physiotherapeuten müssten sich auf die Mobilisation beschränken. Den Nachweis, dass ein Physiotherapeut seine Kompetenzen überschritten hat, muss im Streitfall allerdings der Patient erbringen.

Damit wies das OLG die Schadenersatzklage eines damals 34-jährigen Tischlers ab. Gegen seine Verspannungen im Rücken- und Nackenbereich hatte ihm sein Arzt Physiotherapie verordnet.

Nach der vierten Behandlung spürte der Patient linksseitige Lähmungen. Wie sich herausstellte, gingen diese auf einen durch eine Gefäßwandverletzung der Wirbelarterie ausgelösten Hirninfarkt zurück.

Wegen dauerhafter Folgeschäden musste der Tischler umschulen. Von seiner Physiotherapeutin verlangte er Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld von 110.000 Euro.

Die Physiotherapeutin habe "ein unzulässiges Einrenkmanöver durchgeführt" und habe dabei die Arterie verletzt.

Doch ein Sachverständiger konnte keinen Fehler feststellen. Der Patient habe nicht nachgewiesen, dass er "mit einer nur den Ärzten vorbehaltenen Manipulation" behandelt worden sei, so das OLG Hamm.

Bei der als "Einrenken" empfundenen Behandlung habe es sich auch um eine fachgerechte Mobilisation handeln können.

Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen der Behandlung und dem Hirninfarkt belege keine unzulässige Manipulation, weil die Arterie des Klägers bereits vorgeschädigt gewesen sein könne. (mwo)

Az.: 26 U 44/14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 11.03.201509:58 Uhr

So ein Urteil wünscht sich auch ein Arzt.

Aber da gilt ja heute die Beweislastumkehr.

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Mittlere Veränderung des DAS28-CRP bis Woche 52 gegenüber Ausgangswert (primärer Wirksamkeitsendpunkt)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Anti-TNF-Therapie

Erstes Golimumab-Biosimilar erweitert Therapiespielräume bei RA, PsA, axSpA und pJIA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Abb. 1-- Zeit bis zum ersten Ereignis (Tod durch jegliche Ursache oder kardiovaskuläres Ereignisb) in der Gesamtpopulation (a) bzw. in der Monotherapie-Population (b).

© Springer Medizin Verlag

Mit Vutrisiran früh kausal behandeln

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Alnylam Germany GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Ernährungsberatung

Schilddrüse: Vegane Ernährung verschärft Jodmangel

Übergriffiges Verhalten im Gesundheitswesen

Medizinstudentin zu sexueller Belästigung: „Ich möchte beim Ärztetag nicht mit ,Hase‘ angesprochen werden“

Lesetipps
Ein Stapel mit vielen Büchern

© Frank Rumpenhorst/dpa

State-of-the-Art

Was in den Praxisempfehlungen und Leitlinien der DDG neu ist

Blick über die Schulter eines Trompeters, der ein Konzert spielt.

© Kitreel / Stock.adobe.com

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte