Cannabis-Eigenanbau

Schriftliche Urteilsbegründung liegt vor

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Zu seinem wegweisenden Grundsatzurteil zum Eigenanbau von Cannabis hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt seine schriftlichen Gründe vorgelegt.

Danach ist der Eigenanbau in aller Regel zu genehmigen, "wenn der Antragsteller an einer schweren Erkrankung leidet und ihm zur Behandlung der Krankheit keine gleich wirksame und für ihn erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht".

Wie berichtet hatte das Bundesverwaltungsgericht damit erstmals einem Patienten den Cannabis-Anbau zugebilligt. Der 52-Jährige leidet seit 30 Jahren an MS. Eine Alternative zur Schmerzbehandlung mit Cannabis besteht nach Überzeugung seiner Ärzte nicht. Für Medizinalhanf müsste er monatlich 1500 Euro aufbringen, was er nicht kann.

Nach den Leipziger Urteilsgründen liegt in solchen Fällen der Eigenanbau betäubungsmittelrechtlich "im öffentlichen Interesse". Wenn es keine anderweitigen Versagensgründe gibt, sei die Erlaubnis "zwingend". Kranke könnten sich hier auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit berufen.

Im Streitfall führe der Cannabis-Konsum "zu einer erheblichen Linderung". Eine ähnlich wirksame Alternative gebe es nicht. Der Kauf von Medizinalhanf in der Apotheke scheide in diesem Fall aus Kostengründen ebenfalls aus. Der Kläger könne diesen mit seiner Erwerbsunfähigkeitsrente nicht finanzieren.

Seine Wohnung habe der Patient zudem so abgesichert, dass Unbefugte nicht auf die Cannabispflanzen zugreifen können. Der MS-Kranke selbst habe jahrelange Erfahrungen in der Cannabis-Eigentherapie hinsichtlich Wirksamkeit und Dosierung. Anbau und Therapie stünden zudem unter ärztlicher Kontrolle. (mwo)

Az.: 3 C 10.14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil des Bundesfinanzhofs

Familienheim wandert in Ehegatten-GbR: Keine Schenkungssteuer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Erste Empfehlungen

Kopfschmerzen im Schlaf: Woran liegt es und was hilft?

Hidradenitis suppurativa

Wie Acne inversa erkannt und behandelt wird

Begehrte Auszeichnung

Galenus-von-Pergamon-Preis: Das sind die Kandidaten

Lesetipps
Hausärztin Claudia Kreuzer

© Josie Farquharson (Jfqphotos)

Praxisübernahme

Wie es einer Kollegin nach dem ersten Jahr der Niederlassung geht

Zu den häufigsten Folgeerkrankungen eines Diabetes gehören Neuropathien.

© Prasanth / stock.adobe.com

Nervenschädigungen

So diagnostizieren Sie die diabetische Neuropathie