Kommentar

EuGH und der unergründliche Mensch

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Medizinische Diagnoseverfahren verbessern sich stetig, und auch bei psychologischen Tests gibt es immer wieder Fortschritte. Doch die sexuelle Orientierung zu testen, das gelingt noch nicht wirklich, hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg festgestellt.

Als Konsequenz darf ein Nigerianer wohl in Ungarn bleiben. Er hatte dort angegeben, er sei homosexuell, in Nigeria drohe ihm daher Verfolgung.

Die ungarischen Asylbehörden fanden seine Schilderung glaubwürdig. Nur: Ein psychologischer Test wollte nicht Richtung schwul ausschlagen. Sein Asylantrag wurde daher abgelehnt.

Nach dem Luxemburger Urteil sind solche Tests unzulässig, weil sie wenig taugen. Intimste Fragen für ein ohnehin nicht aussagekräftiges Ergebnis, das ist unverhältnismäßig und verstößt daher gegen die Grundrechte.

Asylschwindler – der Nigerianer in Ungarn ist hier ausdrücklich nicht gemeint – werden sich freuen. Und Asylbehörden stehen hier zugegeben vor einem Problem, zumal, wenn bei hohen Flüchtlingszahlen nicht nur wirkliche Profis an den Entscheidungen sitzen.

Dennoch ist es irgendwie beruhigend zu wissen: Die Gedanken sind frei. Und der Mensch bleibt unergründlich.

Lesen Sie dazu auch: Homosexualität: Psycho-Tests unzulässig für Asylbewerber

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