Verordnung

Ausnahme für rezeptfreie nasale Kortikoide

Veröffentlicht:

KÖLN. Ärzte können nicht verschreibungspflichtige topisch nasale Kortikoide mit den Wirkstoffen Beclomethason, Fluticason und Mometason Erwachsenen mit einer persistierenden allergischen Rhinitis unter bestimmten Bedingungen wieder auf Kassenrezept verordnen. Über die entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) ihre Mitglieder informiert.

 Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit ist, dass bei den Patienten über mindestens vier Wochen eine schwerwiegende Symptomatik vorgelegen hat. „Bei kurzfristigen Heuschnupfen-Episoden oder bei leichter Symptomatik müssen die Patienten die Präparate weiterhin selbst bezahlen“, so die KVNo. (iss)

Mehr zum Thema

Bürokratieabbau in der Praxis

Kinderärzte fordern Abschaffung der Kinderkrankschreibung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System