Kommentar
Praxen auf dem Weg zum Markenerlebnis
"Gemeinschaftspraxis Müller, Meyer, Schulze, Bauer am Apparat" - große Alternativen zu dieser Standard-Begrüßungsformel gab es bis vor Kurzem nicht. Seit jedoch das Werbeverbot für Ärzte gelockert wurde, genießen Praxischefs mehr Freiheiten - zum Beispiel bei der Namensgebung.
Einige Ärzte setzen bereits auf wohlklingende Namen, die aus ihren Praxen erlebbare Markenprodukte mit einem Markenversprechen machen sollen. Das Orthopaedicum in Kiel ist ein Beispiel dafür. Für Patienten werden die Leistungsspektren der einzelnen ärztlichen Anbieter konkreter definierbar. Einprägsame und selbsterklärende Namen steigern beim Kontakt mit Patienten die Erinnerungsleistung. Es bedarf bis zu sieben Kontakten, bis zum Beispiel eine Anzeige im Lokalblatt bei Lesern in Erinnerung bleibt.
Zwei Dinge müssen beachtet werden, wenn man auf den Trend aufspringen will: Grenzenlose Namensfreiheit gibt es nicht. Rechtsrat empfiehlt sich hier. Zudem muss auch das Markenversprechen - zum Beispiel guter Service und Medizin auf neuestem Stand - beim Besuch in der Praxis von den Dienstleistern eingelöst werden. Sonst kann es leicht passieren, dass der einprägsame Name rasch in aller Munde ist - im negativen Sinne.