Arzneimittel

PKV fordert gleiche Rechte wie die GKV

Im Arzneimittelbereich fordern die privaten Versicherer, mit der GKV gleichgestellt zu werden.

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KÖLN. Die privaten Krankenversicherer (PKV) fordern im Arzneimittelbereich die Gleichstellung mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es gehe darum, eine Benachteiligung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten gegenüber gesetzlich Versicherten zu vermeiden, so der PKV-Verband in einer Stellungnahme für die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung am Montag in Berlin.

Die PKV möchte künftig mit den Apothekern Vereinbarungen über das Arzneimittelmanagement und über Versorgungsziele treffen können. Zudem wünschen sich die Privaten, dass Ärzte auch bei Privatverordnungen „aut idem“ künftig explizit ausschließen müssen. Das soll helfen, „überflüssige Ausgaben“ zu vermeiden. Anders als in der GKV seien die Apotheker aber nicht zur Abgabe bestimmter preisgünstiger Medikamente verpflichtet, betont die PKV.

Die Verwendung eines elektronischen Rezepts müsse künftig unabhängig vom Versichertenstatus möglich sein, findet der Verband. Die im GKV-Bereich geschaffenen technischen Voraussetzungen sollen ebenso für die PKV gelten.

Gleichbehandlung fordern die Versicherer auch bei den geplanten Änderungen für die Vergütung für Zytostatika-Zubereitungen in den Apotheken. „Auch privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten müssen vor unberechtigten Zytostatika-Preisen geschützt werden, damit ein bezahlbarer Krankenversicherungsschutz gewährleistet und die öffentlichen Haushalte geschont werden“, führt der Verband aus.

Bei Medizinalhanf will die PKV ebenfalls von den vorgesehenen Mechanismen der Kostenbegrenzung profitieren – entweder durch direkte Einbeziehung in die gesetzlichen Regelungen oder durch ein Verhandlungsmandat flankiert durch eine Schiedsstellen-Lösung.

Bei Arzneimittelrückrufen wie bei Valsartan wollen die Privatversicherer ebenso wie die Krankenkassen direkte Ansprüche gegen die Pharmaunternehmen geltend machen können. (iss)

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