Dr. Reinhardt zur GOÄ-Reform

"Es gibt einen Rohentwurf für die Bewertungen"

Die Delegierten des Ärztetages haben der Bundesärztekammer grünes Licht gegeben für den aktuellen Kurs in Sachen GOÄ-Novelle. Im Video-Interview mit der "Ärzte Zeitung" berichtet Dr. Klaus Reinhardt vom aktuellen Stand der Reform.

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Veröffentlicht: 09.05.2018 © Springer Medizin

ERFURT. Der Deutsche Ärztetag hat der Bundesärztekammer (BÄK) den Auftrag erteilt, die Arbeiten an dem Entwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fortzuführen.

Dies soll in enger Abstimmung mit den Landesärztekammern und unter Einbindung der Berufsverbände und Fachgesellschaften erfolgen.

Aktuell wird der mit 130 ärztlichen Verbänden und wissenschaftlichen-medizinischen Fachgesellschaften sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) erarbeitete Entwurf der Leistungslegendierungen einer betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kalkulation unterzogen.

Der Ärztetag hat die BÄK nun beauftragt, "diesen Prozess unter Berücksichtigung der Eingaben der eingebundenen Verbände und Fachgesellschaften fortzuführen", heißt es in einer Mitteilung.

Zum Stand der Verhandlungen, was die Bewertungen der Leistungen anbelangt, äußerte sich Dr. Klaus Reinhardt, GOÄ-Beauftragter der BÄK, im Video-Interview mit der "Ärzte Zeitung" (siehe oben): "Wir haben einen ersten Rohentwurf. Er ist zwar weit davon entfernt, in den Verhandlungsprozess eingebracht zu werden, aber wir kommen gut voran."

Es gibt einen Vorbehalt

Die Abgeordneten des Deutschen Ärztetages lehnten die von Teilen der Politik erwogene einheitliche Gebührenordnung als Zusammenführung von GOÄ und Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) ab.

Es gibt zudem einen Vorbehalt des Ärztetages: Eine konsentierte GOÄ soll nur dann als Vorlage für eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit eingereicht werden, sofern das duale Versicherungssystem in Deutschland erhalten bleibt und keine einheitliche Gebührenordnung entwickelt wird.

Hier sollen zunächst die Ergebnisse der wissenschaftlichen Kommission, die von der Bundesregierung eingesetzt werden soll, abgewartet werden. (ger/ths)

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