An den Grundlagen der medizinischen Versorgung wird nicht gerüttelt: Selbstverwaltung, Kollektivverträge und Freiberuflichkeit bleiben die tragenden Prinzipien der ärztlichen Versorgung - und KVen und Kammern in der Verantwortung.

MAINZ (HL). Weder Staat noch die Krankenkassen werden die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung übernehmen - beiden fehlen Einblick in den Versorgungsbedarf vor Ort oder ausreichende fachliche Kompetenz. Für Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder, der in Vertretung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Eröffnung des 112. Deutschen Ärztetages am Dienstag nach Mainz gekommen war, bleibt die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen verantwortlich für die Sicherstellung. Schröder: "Es gibt keine bessere Alternative."

Ausdrücklich erinnerte Schröder an das vor 60 Jahren im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsgebot, das den Bürgern gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Versorgung zusichert. Schröder sieht hierbei die KVen in der Pflicht. Sorge mache die Unterversorgung in ländlichen Regionen, aber auch in verarmenden Teilen großer Städte. Um Anreize zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten zu setzen, können Kassen und KVen ab 2010 Zuschläge zum Honorar vereinbaren. Ein richtiger Weg sei es, wenn Länder über Studienstipendien ärztlichen Nachwuchs zur Niederlassung in ländlichen Regionen animierten.

Mit Blick auf die KBV-Vertreterversammlung am Vortag - hier hatte KBV-Chef Köhler die Abschaffung der Selektivverträge gefordert - legte Schröder ein Bekenntnis zu Kollektivverträgen "als belastbare Grundlage der ärztlichen Versorgung" ab. Kollektivverträge und Selektivverträge als deren Ergänzung müssten in einem "ausbalancierten Verhältnis" stehen. Die Freiberuflichkeit der Ärzte stehe dabei nicht zur Debatte.

Die ambulante Versorgung ruhe auf den Schultern von Haus- und Fachärzten unter Einbeziehung der Krankenhäuser. Medizinische Versorgungszentren seien eine Ergänzung des Angebots - von einer feindlichen Übernahme der ambulanten Versorgung durch medizinfremde Kapitalgesellschaften könne faktisch nicht die Rede sein. MVZ seien eine Chance zur Teamarbeit, für Ärzte, die das wirtschaftliche Risiko einer eigenen Praxis nicht tragen wollten oder für die wachsende Zahl von Ärztinnen, die Beruf und Familie vereinbar machen müssen.

Schröder verteidigte die Vergütungsreform 2009. Sie beruhe auf den Neuordnungsgesetzen von 1997, mit denen die RLV geschaffen worden sind. Viele Elemente der Reform entsprächen den Forderungen der Ärzte selbst. Dass nun 20 Jahre nach der deutschen Einheit das Honorar der Ärzte im Osten fast Westniveau erreicht hat, binde natürlich Honorarvolumen. Der Reformprozess stehe noch ganz am Anfang, und dabei sei "nichts in Stein gemeißelt".

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