Vier Millionen Meldungen

Klinische Krebsregister: Es läuft!

Die Klinischen Krebsregister arbeiten. Noch ist das von ihnen gesponnene Datennetz an vielen Stellen dünn. Fachleute betonen bei der 8. Bundesweiten Onkologischen Qualitätskonferenz aber gute Entwicklungen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
13 der 15 Krebsregister (Berlin und Brandenburg betreiben eines gemeinsam) könnten auf Antrag bereits Daten für die Versorgungsforschung bereitstellen. 2018 haben die Register gut vier Millionen Meldungen verarbeitet.

13 der 15 Krebsregister (Berlin und Brandenburg betreiben eines gemeinsam) könnten auf Antrag bereits Daten für die Versorgungsforschung bereitstellen. 2018 haben die Register gut vier Millionen Meldungen verarbeitet.

© wragg / Getty Images / iStock

Berlin. Vor knapp sieben Jahren, am 9. April 2013, ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister in Kraft getreten. Das damalige Ziel des seit 2016 aufgelösten Kooperationsverbunds Qualitätssicherung durch Klinische Krebsregister (KoQK), die Qualität der onkologischen Versorgung in Deutschland mit Hilfe von Daten aus Klinischen Krebsregistern transparent zu machen und zu optimieren, ist noch nicht erreicht. Gleichwohl stehen die Register bereits im „Spannungsfeld neuer Entwicklungen“ und unter „hohem Erwartungsdruck“ auch seitens der Politik.

Darauf hat Dr. Antonius Helou, Leiter des Referats „Nicht übertragbare Krankheiten“ im Bundesgesundheitsministerium am Freitag hingewiesen. Binnen zehn Jahren solle die Rolle der Daten aus der Versorgung in der Forschung gestärkt werden. Darauf arbeite die Nationale Dekade gegen Krebs hin.

Zudem gebe es bereits seit 4. Februar Konsultationen in der EU mit dem Ziel, einen Europäischen Krebsplan aufzulegen. Dafür solle ein EU-weiter Gesundheitsdatenraum geschaffen werden.

Register haben vier Millionen Meldungen verarbeitet

Eine regelhafte Auswertung der Registerdaten, neue Wege der Evidenzgenerierung, Interoperabilität und Schnittstellen auch zu den parallel entstehenden Registern seien die Herausforderungen, vor denen die Register stünden. Zudem sähen sich die Register auch der Erwartungen von Öffentlichkeit und Kostenträgern gegenüber, Effekte in der Versorgung zu schaffen.

Die gibt es auch schon. Im Jahr 2018 hätten die Register gut vier Millionen Meldungen verarbeitet, berichtete Annett Tillack von der neuen Paragraf-65c-Plattform der Krebsregister. Davon seien 844.692 Diagnosemeldungen, 714.287 Meldungen zur histologischen, zytologischen oder labortechnischen Sicherung der Diagnose, 1.441.355 Therapiemeldungen, 990.519 Verlaufsmeldungen und 99.601 sonstige Meldungen.

Aggregierte Auswertungen

13 der 15 Register (Berlin und Brandenburg betreiben eines gemeinsam) könnten auf Antrag bereits Daten für die Versorgungsforschung bereitstellen, zehn der Register arbeiteten mit Universitätsklinika zusammen und 14 seien in der Lage, eine Synopse des Krankheitsverlaufes der Patienten zu generieren.

Zudem gebe es aggregierte Auswertungen für Ärzte, 13 Register arbeiteten mit onkologischen Zentren zusammen, die meisten Register richteten landesweite und regionale Qualitätskonferenzen aus. Immerhin zwei Register betrachten ihre Aufbauphase als abgeschlossen und meldeten Regelbetrieb, so Tillack.

Unschärfen in der Datenqualität

Die insgesamt elf Berichte aus der klinischen Praxis – erstmals wurden auch Sarkome und Vaginaltumoren erfasst – zeichneten kein einheitliches Bild. Die Onkologen und Onkologinnen, die jeweils für eine Tumorentität sprachen, wiesen fast alle auf quantitative Mängel, inhaltliche Unschärfen und Interpretationsspielräume in der Datenqualität der Register hin. Sitzungsleiterin Dr. Monika Klinkhammer-Schalke vom Tumorzentrum Regensburg betonte die Bedeutung dieser Analysen als Warnungen vor möglicher Fehlversorgung.

Mehr Berichte vom DKK

Die Register seien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben abhängig vom Meldeverhalten der Ärzte, vom länderübergreifenden Datenaustausch und den Abgleichmöglichkeiten mit den Mortalitätsregistern, sagte Corina Riedrich von der Adhoc-Arbeitsgemeinschaft der Länder. Der Gesetzgeber solle Regelungen erlassen, um den Registern den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) zu ermöglichen.

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