Corona-Pandemiemanagement

7-Tage-Inzidenz stationärer COVID-Fälle jetzt wichtigster Maßstab

Das Infektionsschutzgesetz ist geändert: Mitarbeiter in Kitas, Schulen und Pflegeheimen können jetzt um Auskunft zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus gebeten werden.

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Berlin. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am Dienstag haben Leiter bestimmter Einrichtungen (u.a. Kitas, Schulen, Pflegeheime) für die Dauer der Pandemie ab sofort das Recht, ihre Mitarbeiter nach deren „Impf- und Serostatus in Bezug auf COVID-19“ zu fragen.

Formuliert ist das im neuen 3. Absatz des Paragrafen 36 Infektionsschutzgesetz. Dort heißt es nun, Arbeitgeber dürften die entsprechenden personenbezogenen Daten „verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden“.

Weitere Einrichtungen, in denen das zulässig ist, sind Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten, Flüchtlingsunterkünfte oder – so die Wortwahl des Gesetzgebers – „sonstige Massenunterkünfte“. Darüber hinaus gilt das auch etwas unbestimmt für „Einrichtungen und Unternehmen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden“.

Außerdem fungiert, wie bereits berichtet, mit der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes nunmehr die 7-Tage-Inzidenz der Klinik-Einweisungen unter COVID-Diagnose (auf 100 .000 Einwohner) als neuer Primärindikator des öffentlichen Pandemiemanagements. (cw)

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