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Ärzte drohen Impfgegnern mit berufsrechtlichen Schritten

DRESDEN (dür). Die Landesärztekammer Sachsen will die Schutzimpfungsraten verbessern. Unter anderen fordert sie disziplinarische Maßnahmen gegen Impfgegner - etwa gegen Ärzte, die ihren Patienten von Impfungen abraten.

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Der 16. Sächsische Ärztetag hat die Politiker aufgefordert, die notwendigen Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, daß Kindertagesstätten und Gymnasien künftig nur noch Kinder aufnehmen, die einen vollständigen Impfstatus nachweisen können. Ausnahmen sollen lediglich für Kinder gelten, die eine ärztlich bestätigte Kontraindikation gegen eine Impfung nachweisen können.

Den Krankenkassen schlugen die Ärzte vor, bei Säuglingsimpfungen eine Bonusregelung wie beim Zahnersatz einzuführen. Möglich sei auch ein Malussystem, bei dem die Kassen die Behandlungskosten für diejenigen Kinder nicht übernehmen, deren Erkrankung durch Schutzimpfungen vermeidbar gewesen wären.

Weiterhin forderten die Delegierten das Gesundheitsministerium auf, für eine Umsetzung der Empfehlungen der Impfkommission im öffentlichen Gesundheitsdienst zu sorgen. Dazu gehöre auch eine Impfmeldepflicht der Impfärzte.

Die Empfehlungen der Kommission werden oft ignoriert, klagte Professor Siegwart Bigl, Chef der sächsischen Impfkommission. Er berichtete von einer Aufforderung des Leipziger Gesundheitsamtes an Impfärzte, keine Meldungen der ausgeführten Impfungen mehr einzusenden.

Ohne vollständige Meldungen seien keine Aussagen über den Grad der Durchimpfung und damit auch keine Aussagen zur Immunität oder Gefährdung der Bevölkerung möglich. Die Beweisführung bei Impfschadensfällen werde ebenso erschwert oder unmöglich gemacht wie der Ersatz verloren gegangener Impfausweise, kritisierte Bigl.

Die Kammer will zudem prüfen, welche berufsrechtlichen Schritte gegen Ärzte eingeleitet werden können, die ihren Patienten wiederholt von Standardimpfungen abraten. "Unabhängig von seiner persönlichen Meinung hat ein Arzt die Pflicht, Patienten auf die Notwendigkeit und Möglichkeit der Impfung gegen ansteckende Krankheiten aufmerksam zu machen. Entscheidend ist die vorherrschende Ansicht in der wissenschaftlichen Medizin", sagte Bigl.

"Ärzte, die sich gegen das Impfen aussprechen, verstoßen gegen das Gebot der ärztlichen Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflichten. In Deutschland hat dies leider noch keine rechtlichen oder disziplinarischen Konsequenzen", bedauerte er.

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