BAM-Kongress 2024

Allergologische Patienten in der Primärversorgung

Hausärzte müssen auch die Grundlagen der Allergologie beherrschen. Beim BAM-Kongress verriet Dr. Köhler, worauf es für Hausärzte ankommt und wann eine fachärztliche Behandlung indiziert ist.

Marc KehrmannVon Marc Kehrmann Veröffentlicht:
Viele Patienten in der Primärversorgung stellen sich auch mit allergologischen Beschwerden wie Heuschnupfen vor. Grundzüge der allergologischen Diagnostik sollten alle Hausärzte und Hausärztinnen beherrschen. (Symbolbild)

Viele Patienten in der Primärversorgung stellen sich auch mit allergologischen Beschwerden wie Heuschnupfen vor. Grundzüge der allergologischen Diagnostik sollten alle Hausärzte und Hausärztinnen beherrschen. (Symbolbild)

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Berlin. Was kann oder muss ein Hausarzt oder eine Hausärztin auf dem Gebiet der Allergologie selbst beherrschen und was ist Aufgabe des Facharztes? Die Grundlagen der Allergologie in der hausärztlichen Sprechstunde waren Thema beim Bundesfortbildungskongress Allgemeinmedizin (BAM) im Juni in Berlin.

Für viele Ärzte in der Primärversorgung sei Allergologie ein eher lästiger Fachbereich, fand die Referentin und Allgemeinmedizinerin Dr. Katja Köhler aus Schmallenberg. Dennoch gebe es genügend Beratungsanlässe in der Hausarztpraxis, die relevante allergologische Kenntnisse nötig machen: Angefangen bei Übelkeit und Erbrechen nach Pilzverzehr, über plötzlich auftretenden Hautausschlag, bis hin zu Schwindelgefühl nach einem Wespenstich.

Kein Gesamt-IgE ohne spezifisches IgE

Die meisten in der Primärversorgung relevanten Allergien sind vom Typ I: Heuschnupfen, Urtikaria, Insektengiftallergie, allergisches Asthma. Bei diesem Allergietyp, auch Soforttyp genannt, kommt es innerhalb kürzester Zeit bekanntlich zu einer Freisetzung von Immunglobulin-E-Antikörpern (IgE). Diese binden an ihre Zielzellen – basophile Granulozyten und Mastzellen – und bewirken eine massive Ausschüttung von Entzündungsmediatoren, hier vor allem Histamin, die die klinische Symptomatik auslösen.

Eine ausführliche Anamnese sei oft schon wegweisend und sollte in der Hausarztpraxis durchgeführt werden, appellierte Köhler. Im Labor könne bei Verdacht auf eine allergische Genese der Beschwerden das IgE bestimmt werden. Dieser Wert sei jedoch völlig nutzlos, wenn nicht zusätzlich das spezifische IgE mitbestimmt werde, betonte Köhler und führte an, dass das spezifische IgE von klinischer Relevanz sei, wenn dieses über ein Prozent des Gesamt-IgE ausmache. Voraussetzung für eine abrechnungsfähige IgE-Untersuchung müsse ein vorher durchgeführter Haut- oder Provokationstest sein.

Allergie versus Intoleranz

Insbesondere bei Reaktionen auf Nahrungsmittel kann eine Abgrenzung zwischen Allergie und Intoleranz schwierig sein. Zwei relevante Unterscheidungsmerkmale führte Köhler an, um hier zu differenzieren: Zum einen finden sich bei einer Nahrungsmittelallergie vor allem Auffälligkeiten in der IgE-Diagnostik, während diese bei einer Nahrungsmittelintoleranz blande ist. Zum anderen liegt bei Allergien kein Enzymdefekt vor, bei Intoleranzen eben schon. Als Beispiele seien eine Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption oder Sorbitmalabsorption zu nennen.

Noch vor der Überweisung in die Allergologie könne laut Köhler bereits in der hausärztlichen Versorgung viel gemacht werden: ein Laktose-/Fruktosetest, das Führen eines Nahrungsmittelprotokolls, eine Stuhluntersuchung auf Calprotectin und pathogene Keime und eine allergenarme Kost.

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