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C2-Abusus

Arzneien zur Abstinenztherapie werden erstattungsfähig

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BERLIN. Ärzte können alkoholabhängigen Patienten künftig zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung Medikamente verordnen, die eine Verringerung des Alkoholkonsums auslösen können. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag gefasst.

Die Entscheidung muss noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Die Verordnungen können für drei, in begründeten Ausnahmen für bis zu sechs Monate ausgestellt werden.

"Übergeordnetes Ziel der Behandlung von Alkoholabhängigen bleibt die völlige Abstinenz", betonte der unparteiische Vorsitzende des GBA, Josef Hecken. Der Beschluss eröffne lediglich die Möglichkeit, Ausnahmen zu schaffen. Es könne Fälle geben, in denen Betroffene länger auf einen Therapieplatz warten müssen.

Diese Patienten sollen künftig mit einer medikamentösen Therapie darin unterstützt werden, weniger Alkohol zu trinken und sich so leichter von einer Therapie überzeugen lassen. Die Bundesregierung sieht einen therapeutische Unterversorgung Alkoholabhängiger nicht belegt.

In Deutschland sterben jährlich etwa 74.000 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch. Die Bundesregierung gibt die direkten Kosten der Behandlung alkoholkranker Menschen mit zehn Milliarden Euro im Jahr an. Etwa 9,5 Millionen Menschen in Deutschland trinken häufig über den Durst, etwa 1,3 Millionen sind Alkoholiker. (af)

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