Behandlungsvertrag mit Arzt hilft Methadon-Patienten

VILLINGEN-SCHWENNINGEN (ras). Ärzte, die in ihrer Praxis Abhängige mit Methadon oder anderen Substitutionsarzneien behandeln, sollten mit diesen Patienten zuvor einen Behandlungsvertrag schließen.

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Nach den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Studie aus Baden kann mit einer vertraglich geregelten Substitutionsbehandlung die psychosoziale Versorgung von Abhängigen verbessert werden. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung aus zwölf ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen in Baden, an der 186 primär mit Methadon oder Levo-Methadon behandelte Abhängige teilgenommen haben. Bei 60 Prozent dieser untersuchten Patienten war vor der Substitution ein Behandlungsvertrag geschlossen worden, bei den übrigen 40 Prozent nicht.

Gegenstand des Vertrages waren unter anderem folgende Komponenten: Zeitraum der Behandlung, Wahl des Medikaments und Einnahmemodalitäten, Kooperationsabkommen zwischen Arzt, Patient und Drogenberater, Festlegung der psychosozialen Betreuung und der Modalitäten für einen möglichen Abbruch der Therapie.

Die wichtigsten Ergebnisse: Das gesundheitliche und psychische Wohlbefinden war bei Patienten mit Behandlungsvertrag deutlich besser als bei den Abhängigen ohne Vertrag. Zurückgeführt wird dies auf die im Vertrag fixierten ständigen Gespräche zwischen Arzt und Patient. Über 50 Prozent der Patienten mit Vertrag konnten Verbesserungen bei der Bewältigung von Partnerschafts- und Familienproblemen sowie bei alltäglichen Problemen erzielen. Patienten ohne Vertrag erzielten nur in weniger als einem Drittel aller Fälle Fortschritte.

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