Bei Klinodaktylie ist Therapie nicht unbedingt nötig
NEUMARKT (ner). Kleinkinder mit schief gewachsenen Fingern müssen nicht unbedingt behandelt werden. Vor allem dann nicht, wenn die Greiffunktion der Hand unbeeinträchtigt ist.
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Klinodaktylie des kleinen Fingers der rechten Hand bei einem vierjährigen Jungen.
© Foto: A. Schuh / W. Hönle, Neumarkt
In der Klinik für Orthopädische Chirurgie in Neumarkt war ein vierjähriger Junge mit Achsabweichungen beider Kleinfinger vorgestellt worden, berichten Privatdozent Alexander Schuh und Dr. Wolfgang Hönle. Bei der Radialdeviation der Fingerendglieder handelte es sich um eine Klinodaktylie. Der Junge hatte keinerlei Beschwerden und konnte mit den Händen gut greifen. Obwohl keine zwingende Behandlungsindikation bestand, wurde auf Wunsch der Eltern ein Therapieversuch mit Orthesen auf beiden Seiten begonnen (MMW 23, 2008, 5). Die Klinodaktylie ist eine Abweichung der Fingerachse nach radial oder ulnar oder der Zehenachse nach tibial oder fibular. Sie kommt oft bei Syndromen vor, etwa bei Arthrogrypose, multiplen kongenitalen Gelenkkontrakturen, die meist symmetrisch auftreten, oder bei chromosomalen Anomalien. Meistens sind bei Klinodaktylie die Kleinfinger betroffen, oft aber auch triphalangeale Daumen.
Bei starken Achsabweichungen wird eine Korrektur-Osteotomie vorgenommen, gegebenenfalls überzählige Phalanxen werden entfernt. Abgegrenzt werden muss die Klinodaktylie von der Kamptodaktylie, einer Flexionsfehlstellung und Kontraktur eines Fingers, die zusammen mit anderen Fehlbildungen autosomal-dominant vererbt wird.