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Besitz von Dopingpräparaten wird künftig Straftatbestand

NEU-ISENBURG (Smi). Nach monatelangem Streit haben sich die Koalitionsparteien auf eine Verschärfung der Anti-Doping-Bestimmungen in Deutschland verständigt. Das haben die sportpolitischen Sprecher der SPD- und CDU/CSU-Bundestagsfraktionen bestätigt.

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Danach hat die Union ihren Widerstand gegen einen Besitzstraftatbestand aufgegeben. Geeinigt hat man sich auf eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes (Paragraph 6 a), womit ein eigenes Anti-Doping-Gesetz vorerst vom Tisch ist. Künftig soll der "Besitz nicht geringer Mengen" dopingrelevanter Präparate strafrechtlich geahndet werden, worunter vor allem Anabolika, Erythropoetin (EPO), Wachstumshormone, Insulin sowie Substanzen mit antiöstrogener Wirkung zu verstehen sind.

Durch die so genannte Besitzstrafbarkeit zielen die Koalitionsparteien vor allem auf die organisierte Kriminalität, die damit effektiver als bisher bekämpft werden könne. Sportler hingegen, die mit geringen Mengen verbotener Substanzen erwischt werden oder bei Dopingkontrollen auffallen, sollen weiterhin der Sportgerichtsbarkeit unterliegen.

Die bisherigen Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes hätten sich als "totes Recht" erwiesen, da der unmittelbare Anknüpfungspunkt strafrechtlicher Ermittlungen - der Besitz von Dopingmitteln - bislang zur Begründung eines Tatverdachts nicht ausreichte, so Klaus Riegert (CDU/CSU) und Dagmar Freitag (SPD). Dies werde sich nun ändern.

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