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Robert Koch-Institut

Bestimmte Corona-Patienten dürfen jetzt zu Hause versorgt werden

Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen zur Versorgung von Patienten mit der neuen Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) aktualisiert. Danach können leicht Erkrankte jetzt auch ambulant behandelt werden.

Von Wolfgang Geissel Veröffentlicht:
Alleine zu Hause: Patienten mit COVID-19 sollen Kontakte zu Mitmenschen auf ein Minimum reduzieren.

Alleine zu Hause: Patienten mit COVID-19 sollen Kontakte zu Mitmenschen auf ein Minimum reduzieren.

© Impact Photography / stock.adobe.com

Berlin. Die Behandlung leicht erkrankter Patienten mit COVID-19 ist jetzt auch im häuslichen Umfeld möglich, empfiehlt das Robert Koch-Institut und hat sein Flussschema für Ärzte entsprechend angepasst. Bislang sollten Betroffene mit positivem Laborbefund immer stationär behandelt werden.

Eine ambulante ärztliche Betreuung bei COVID-19 ist aber an viele Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehöre ein regelmäßiger Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt, so das Institut in seinen Hinweisen zum ambulanten Management bei COVID-19. Geeignete Kandidaten sollten zudem keine Risikofaktoren für Komplikationen haben, wie Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen oder hohes Alter. Ärzte müssen zudem regelmäßig telefonisch oder persönlich Kontakt zum Patienten halten.

Für die Patienten und ihre Haushaltsangehörigen sind geeignete Hygienemaßnahmen gegen Folgeinfektionen vorgeschrieben. Auch sollten alle Beteiligten wissen, was zu tun ist, wenn die Beschwerden zunehmen oder Haushaltsangehörige Symptome bekommen.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Voraussetzungen für die Eignung eines Patienten fasst das RKI dabei wie folgt zusammen:

  • leichter Erkrankungsgrad gemäß ärztlicher Einzelfallbeurteilung,
  • keine Risikofaktoren für Komplikationen (etwa Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter)
  • Fähigkeit zur selbstständigen Pflege (keine Pflegebedürftigkeit!),
  • Compliance bei den Verhaltensempfehlungen.

Weiter gibt es Anforderungen an das Umfeld des Betroffenen:

  • Unterbringungsmöglichkeit in einem gut belüftbarem Einzelzimmer,
  • Möglichkeit der zeitlichen oder räumlichen Trennung bei gemeinsam mit anderen Personen genutzten Räumen (Bad, Küche)
  • Keine Haushaltsangehörigen mit Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf oder Komplikationen bei Infektion,
  • Keine Haushaltsangehörigen, die mit der Betreuung kranker Menschen befasst sind (etwa medizinisches Personal)
  • Ambulante Betreuung durch behandelnden Arzt und Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt.

Hygiene, Hygiene, Hygiene...

Den Patienten muss zudem eingeschärft werden, Kontakte einzuschränken, insbesondere zu Menschen mit erhöhtem Komplikationsrisiko bei Infektionen. Unnötige Besuche sind zu vermeiden. Haushaltskontakte und Besucher sollten sich in anderen Räumen aufhalten. Falls dies nicht möglich ist, ist ein Mindestabstand von ein bis zwei Metern einzuhalten. Gemeinsam genutzte Räume wie Küche und Bad sind regelmäßig zu lüften.

Ärzte müssen zudem gemeinsam mit dem Patienten und dem Gesundheitsamt absprechen, wie bei einer notfallmäßigen Beschwerdezunahme außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten vorzugehen ist. Dazu ist auch ein aufnehmendes Krankenhaus zu bestimmen einschließlich der mitzuführenden Unterlagen und den Transportmitteln dorthin.

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