DRG: Fallpauschalen wirken nicht negativ

BERLIN (maw). Weder zu Qualitätseinbußen in der stationären Versorgung noch zu Leistungsverlagerungen in andere Versorgungsbereiche hat das pauschalierte Vergütungssystem in der Krankenhausfinanzierung geführt.

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Zu diesem Ergebnis kommt der Endbericht des zweiten Forschungszyklus zur G-DRG-Begleitforschung (German Diagnosis Related Groups) nach Paragraf 17 b Abs. 8 Krankenhausgesetz, den das IGES Institut erstellt hat.

Die gesetzlich vorgesehene Begleitforschung hatten die Spitzenverbände der Krankenhäuser und der Kostenträger nach eigenen Angaben in Auftrag gegeben.

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