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Vogelgrippe in Vorpommern

Erste Hinweise auf Herkunft des Erregers

Nach dem Ausbruch einer bislang nur aus Asien bekannten Geflügelpest in Heinrichswalde haben die Behörden erste Hinweise auf die Herkunft des H5N8-Erregers.

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HEINRICHSWALDE. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems weist das in Vorpommern gefundene Virus eine hohe Verwandtschaft mit dem in Südkorea auftretenden Erreger auf. Die Untersuchungen des Erbguts seien aber noch nicht abgeschlossen, sagte eine Sprecherin des FLI. Unklar bleibt weiter, wie der Erreger in den Bestand in Heinrichswalde mit rund 30.000 Mastputen gelangt ist.

Die Auswertungen von Wildvogelproben liefen weiter, auch müssten Befragungen sowie Futtermittel-, Waren- und Tierverkehre ausgewertet werden. «Wir wissen aus unseren Erfahrungen, dass oftmals die genauen Ursachen für den Eintrag nicht ermittelt werden können, weil die Kausalketten nicht mehr erkennbar sind», sagte FLI-Sprecherin Elke Reinking am Montag.

Alle Kontrollproben negativ

Am Wochenende wurde die Tötung des Nutzgeflügels im drei Kilometer großen Sperrbezirk abgeschlossen. Alle 800 Proben aus dem Gebiet seien inzwischen ausgewertet. Bis auf die Proben im betroffenen Bestand in Heinrichswalde waren alle negativ, sagte Kreisveterinäramtsleiter Holger Vogel.

Bei der Ursachenfahndung müssen die Forscher verschiedenste Hinweise sichten: Selbst wenn alle in Heinrichswalde und dem Umkreis gesammelten Wildvogelproben negativ sind, kann daraus nicht geschlossen werden, dass Wildvögel nicht für den Eintrag verantwortlich sind.

Ein Vogel reicht für den Eintrag des Erregers

Denn schon ein Vogel reiche für den Eintrag des Erregers aus, sagte FLI-Sprecherin Reinking. Von diesem dann eine Probe auf dem Labortisch zu haben, sei ein Glücksfall. Andererseits ist auf der 8000 Kilometer langen Luftlinie zwischen Südkorea und Mitteleuropa bislang nicht ein Nachweis von H5N8-Viren dokumentiert.

Fachkräfte untersuchen inzwischen Kleinhaltungen und Schlachtbetriebe im Zehn-Kilometer-Beobachtungsgebiet, wo ebenfalls Proben von Tieren genommen werden. Für die Geflügelbetriebe in einem Radius von 50 Kilometern gilt weiter die Stallpflicht. Auch in den Küstengebieten des Kreises Vorpommern-Rügen muss das Geflügel im Stall bleiben. Das Landwirtschaftsministerium hat zudem alle Geflügelbörsen im Land untersagt.

Die Jagd auf Wildvögel ist nicht verboten. Von erlegten Wildgänsen müssten aber Proben genommen werden, hieß es aus dem Ministerium. Bislang wurden rund 30.000 Mastputen in dem betroffenen Betrieb in Heinrichswalde sowie vorsorglich rund 1000 Hühner, Gänse und Enten in kleineren Haltungen getötet. (dpa)

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