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FSME-Impfung: Muss das Impfschema rigide eingehalten werden?

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Eine Kollegin fragt im Internet: Eine junge Erwachsene hat den Impfstoff FSME-Immun vom vorigen Hausarzt erhalten: am 4. Mai 2009, am 11. Mai 2009 und am 2. Juni 2009. Die geforderte Impfung nach einem Jahr wurde um drei Monate zeitverzögert gegeben am 2. September 2010. Muss ich bei dieser geringen Zeitüberschreitung im vorgegebenen Impfabstand der Grundimmunisierung noch einmal eine komplette Grundimpfung beginnen? In der Fachinfo wird das sehr rigide angegeben.

Dr. Christine Nagler: Im vorliegenden Fall (immunkompetent (?), unter 50 Jahre) würde ich nicht noch einmal mit einer Grundimmunisierung beginnen, sondern nach drei Jahren regulär auffrischen. Allerdings ist mir nicht ersichtlich, nach welchem Schema die Patientin geimpft wurde.

Sollte womöglich aus Zeitmangel eine Schnellimmunisierung durchgeführt werden? In diesem Falle sollte die zweite Impfung erst zwei Wochen nach der ersten Impfung verabreicht werden. Oder sollte nach dem konventionellen Schema geimpft werden? Dann würde man die dritte Impfung als zweite zählen.

Die Impfung vom 11. Mai 2009 wäre dementsprechend überflüssig gewesen. Möglicherweise ist es zu einer Verwechslung bei den verwendeten Impfstoffen gekommen: Eine Schnellimmunisierung an den Tagen 0, 7 und 21 ist möglich bei Verwendung von Encepur®.

Für FSME-Immun gilt - wie angesprochen - bei der Schnellimmunisierung, dass zwischen 1. und 2. Dosis 14 Tage Abstand eingehalten werden sollte.

Ein Ärztemerkblatt FSME gibt es unter www.rki.de, "Infektionskrankheiten A-Z" Zum Forum Hotline-Impfen

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