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Statistik

Fast 11.000 Straftäter in psychiatrischer Klinik

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ANSBACH. Knapp 10.900 Menschen waren im Jahr 2013 deutschlandweit auf Anordnung eines Strafrichters in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht. Mehr als 6600 davon waren nach den aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes wegen Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit dauerhaft in der Psychiatrie (§63 Strafgesetzbuch). Viele von ihnen bleiben über Jahre dort.

Laut Heinz Kammeier von der Universität Witten/Herdecke unterscheidet sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer je nach Bundesland – von vier Jahren in Hessen und Baden-Württemberg bis zu zehn Jahren in Nordrhein-Westfalen. Der Maßregelvollzug ist Ländersache.

Im Jahr 2015 ordneten Richter bei knapp 820 Straftätern deutschlandweit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In den Vorjahren waren es nach Angaben des Bundesjustizministeriums etwa gleich viele Anordnungen. (dpa)

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Kommentare
Ulrich Hammerla 31.05.201714:09 Uhr

Das bedeutet

dass 4.300 Menschen nach §64 in eine "Entziehungsanstalt" richterlich zwangseingewiesen wurden!
Jeder Suchtmediziner - und auch jeder Betreuungsrichter - weiß genau, dass Zwangsmaßnahmen bei Suchtkrankheiten nutzlos sind und eigentlich als Folter eingestuft werden müssten.
Es ist paradox, dass die gleiche Justiz, die bei Suchtkrankheiten die Anwendung des PsychKG rigoros ablehnt, dennoch suchtkranke Straftäter zu Tausenden in "Zwangsgewahrsam" schickt... Die gleiche Justiz, die eine Behandlung von Psychotikern gegen deren Willen zum Hürdenlauf macht, hat offensichtlich keinerlei Probleme, das Selbstbestimmungsrecht suchtkranker Straftäter mit Füßen zu treten...

Claus Kühnert 10.04.201716:38 Uhr

Straftäter in Psychiatrische Kliniken

Es macht mich angesichts der Zahlen und "Unterbringungszeiten" sehr betroffen, dass unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass die deutsche Richterschaft bis dato keiner Pflicht zur Fort- und Weiterbildung unterliegt, über ein solch außerordentliches Machpotential verfügt. In wieweit werden diese Urteile auch von Fachgutachtern mit getragen?
Was ist mit den anderen Jahren nach 2013 und ohne 2015 bis heute?

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