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Verordnung von Cannabinoiden

Fazit nach einem Jahr – Cannabinoide ja, Blüten nein

Die Anzahl der Rezepte für Cannabinoid-haltige Arzneien ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Aktuell liegt die Bewilligungsquote bei rund 75 Prozent

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FRANKFURT/MAIN. Das Gesetz zur Verordnung von Cannabinoiden ist nun über ein Jahr alt, Zeit eine erste Bilanz der Cannabisverordnung im Praxisalltag zu ziehen. Laut des Marktforschungsinstituts INSIGHT Health hat sich die Anzahl der Rezepte für Cannabinoid-haltige Arzneien bereits in den ersten neun Monaten mehr als verdoppelt. Ein ähnliches Bild zeigt eine Exevia-Online-Befragung vom Februar 2018. Hier bestätigten 89 befragte Mediziner (36 Schmerztherapeuten, 18 Palliativmediziner, 28 APIs und 7 sonstige Fachgruppen), dass die Anzahl der auf Cannabinoide eingestellten Patienten vom zweiten zum vierten Quartal 2017 um etwa 60 Prozent gestiegen sei.

"Aktuell liegt die Bewilligungsquote bei rund 75 Prozent", erklärte Dr. Johannes Horlemann, neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), bei einer Pressekonferenz anlässlich des Deutschen Schmerz- und Palliativtages in Frankfurt. Auch die von Exevia befragten Mediziner gaben an, dass in der ärztlichen Praxis über 70 Prozent der Anträge bewilligt wurden. Gründe für eine Ablehnung der Kostenübernahme für cannabisbasierte Therapien durch die gesetzlichen Krankenkassen sind wohl häufig unvollständige Anträge. Dies ist auch der Hauptkritikpunkt auf Seiten der Ärzte: Die Bürokratie und das aus ihrer Sicht umständliche Verfahren der Bewilligung stehen einem häufigeren Einsatz von Cannabinoiden entgegen.

"Hauptindikation für die Verordnung von Cannabinoiden waren chronische, vor allem neuropathische Schmerzen", erklärte Roland Herterich, Exevia GmbH, Nürnberg, bei der vom Unternehmen Bionorica SE unterstützten Veranstaltung. Dafür setzen Ärzte überwiegend den Rezepturwirkstoff Dronabinol ein. Die Gründe hierfür wurden ebenfalls deutlich: über 50 Prozent der Befragten schätzen das Nutzen-Risikoprofil von Dronabinol "gut bis sehr gut" ein. Dieses fiel deutlich besser aus als für Nabilon, Nabiximols und Cannabisblüten.

Dies ist aus Horlemanns Sicht auch der richtige Ansatz: "Aufgrund einer erheblichen Variabilität der Wirkstoffkonzentration durch Zubereitungsprozeduren, der Gefahr übertherapeutischer Dosierungen und möglicher Verunreinigungen ist die Verordnung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nicht zu empfehlen." Weitere Empfehlungen zur Verschreibung von Cannabis, auch im Umgang mit den Krankenkassen, gibt die DGS in ihrer neuen PraxisLeitlinie "Cannabis in der Schmerztherapie". Diese befindet sich aktuell in der Kommentierungsphase [3]. Der DGS-Präsident rief alle ärztlichen Kollegen dazu auf, rege zu kommentieren und damit bei der Gestaltung der Leitlinie mitzuwirken. (ajr)

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