Verordnung von Cannabinoiden

Fazit nach einem Jahr – Cannabinoide ja, Blüten nein

Die Anzahl der Rezepte für Cannabinoid-haltige Arzneien ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Aktuell liegt die Bewilligungsquote bei rund 75 Prozent

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Das Gesetz zur Verordnung von Cannabinoiden ist nun über ein Jahr alt, Zeit eine erste Bilanz der Cannabisverordnung im Praxisalltag zu ziehen. Laut des Marktforschungsinstituts INSIGHT Health hat sich die Anzahl der Rezepte für Cannabinoid-haltige Arzneien bereits in den ersten neun Monaten mehr als verdoppelt. Ein ähnliches Bild zeigt eine Exevia-Online-Befragung vom Februar 2018. Hier bestätigten 89 befragte Mediziner (36 Schmerztherapeuten, 18 Palliativmediziner, 28 APIs und 7 sonstige Fachgruppen), dass die Anzahl der auf Cannabinoide eingestellten Patienten vom zweiten zum vierten Quartal 2017 um etwa 60 Prozent gestiegen sei.

"Aktuell liegt die Bewilligungsquote bei rund 75 Prozent", erklärte Dr. Johannes Horlemann, neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), bei einer Pressekonferenz anlässlich des Deutschen Schmerz- und Palliativtages in Frankfurt. Auch die von Exevia befragten Mediziner gaben an, dass in der ärztlichen Praxis über 70 Prozent der Anträge bewilligt wurden. Gründe für eine Ablehnung der Kostenübernahme für cannabisbasierte Therapien durch die gesetzlichen Krankenkassen sind wohl häufig unvollständige Anträge. Dies ist auch der Hauptkritikpunkt auf Seiten der Ärzte: Die Bürokratie und das aus ihrer Sicht umständliche Verfahren der Bewilligung stehen einem häufigeren Einsatz von Cannabinoiden entgegen.

"Hauptindikation für die Verordnung von Cannabinoiden waren chronische, vor allem neuropathische Schmerzen", erklärte Roland Herterich, Exevia GmbH, Nürnberg, bei der vom Unternehmen Bionorica SE unterstützten Veranstaltung. Dafür setzen Ärzte überwiegend den Rezepturwirkstoff Dronabinol ein. Die Gründe hierfür wurden ebenfalls deutlich: über 50 Prozent der Befragten schätzen das Nutzen-Risikoprofil von Dronabinol "gut bis sehr gut" ein. Dieses fiel deutlich besser aus als für Nabilon, Nabiximols und Cannabisblüten.

Dies ist aus Horlemanns Sicht auch der richtige Ansatz: "Aufgrund einer erheblichen Variabilität der Wirkstoffkonzentration durch Zubereitungsprozeduren, der Gefahr übertherapeutischer Dosierungen und möglicher Verunreinigungen ist die Verordnung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nicht zu empfehlen." Weitere Empfehlungen zur Verschreibung von Cannabis, auch im Umgang mit den Krankenkassen, gibt die DGS in ihrer neuen PraxisLeitlinie "Cannabis in der Schmerztherapie". Diese befindet sich aktuell in der Kommentierungsphase [3]. Der DGS-Präsident rief alle ärztlichen Kollegen dazu auf, rege zu kommentieren und damit bei der Gestaltung der Leitlinie mitzuwirken. (ajr)

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

© Oleh / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Abb. 2: Infusionsschema der REGENCY-Studie

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Neue Therapieoption bei Lupus-Nephritis verfügbar

Obinutuzumab verbessert Nierenoutcomes bei Lupus-Nephritis

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Brustkrebs Symbolbild

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Risikoadaptiert und individualisiert behandeln

Frühes Mammakarzinom: So optimieren Sie die Therapie

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Eine Ärztin spricht mit einer Patientin.

© Siphosethu F / peopleimages.com / Stock.adobe.com

Krebsprävention durch Kommunikation

Zu Krebs halten sich Mythen und Irrtümer hartnäckig – Aufklärung tut not

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Drei Operateure in einem Operationssaal.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Krebskongress

Tumorchirurgie: Geschlecht zählt auf beiden Seiten des Skalpells

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe