GBA-Beschluss zu Reboxetin rechtskräftig

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NEU-ISENBURG (eis). Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), den Wirkstoff Reboxetin von der Erstattung in der GKV bei der Behandlung von Depressionen auszuschließen, ist nun rechtskräftig und gilt ab dem 1. April 2011. Nach Prüfung im Gesundheitsministerium wurde die Regelung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

www.g-ba.de

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