Glukose-Check qualitätsgesichert

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Durch Glykolyse kann das Ergebnis von Labortests zur Messung der Serumglukose verfälscht werden. Zur Labordiagnostik bei Diabetes empfiehlt sich deshalb eine Bestimmung der Glukose in der Praxis sofort nach der Blutentnahme. Dafür dürfen jedoch keine Blutzucker-Selbstmessgeräte, sondern nur qualitätsgesicherte Verfahren angewendet werden. So steht es in den Leitlinien der Deutschen-Diabetes-Gesellschaft.

Für die Arztpraxis sind verschiedene Messgeräte verfügbar, die kostengünstig einen genauen Glukosewert liefern. Wer die Ergebnisse beurteilt, sollte darauf achten, welches Probenmaterial verwendet wurde und wie das Analysensystem kalibriert ist.

EBM-Abrechnung: Eine Glukose-Messung kann nach der EBM-Ziffer 32057 (0,25 Euro) abgerechnet werden, bei Messung in der eigenen Praxis gibt es einen Zuschlag nach Ziffer 32089 (0,80 Euro).

GOÄ-Abrechnung: Bei der GOÄ-Abrechnung gilt die Ziffer 3514 (4,08 Euro im einfachen Satz). Die Ziffer 3514 ist nicht berechnungsfähig, wenn die Messungen in einem Krankenhaus, einer krankenhausähnlichen Einrichtung, einer Laborgemeinschaft oder einer laborärztlichen Praxis erbracht werden. Sie müssen beim Patienten etwa während eines Hausbesuchs oder in der eigenen Praxis gemacht werden.

Weitere Infos im Internet unter www.hemocue.de oder unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de

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