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Grippeschutz selten kontraindiziert

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:

Nur bei Menschen mit einer klinisch manifesten Hühnereiweißallergie vom Soforttyp ist die Influenza-Impfung kontraindiziert: das heißt, bei Menschen, die nach Genuss von Eiern rasch Erscheinungen wie schweren Hautausschlag, Ödeme, Atemnot, Erbrechen oder Kreislaufkollaps bekommen.

Wurde hingegen eine Sensibilisierung gegen Hühnereiweiß im Pricktest oder im Bluttest auf Antikörper (RAST) ohne klinische Symptomatik festgestellt, kann im Allgemeinen unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen auch ein Hühnerei-basierter Grippeimpfstoff angewendet werden. Hier nützt die Impfung mehr, als dass sie schadet.

Ergeben sich in der Anamnese fragliche allergische Reaktionen gegen das Eiweiß, sollte der Impfling 30 Minuten nach der Impfung zur Beobachtung in der Praxis behalten werden.

Eine weitere wirksame Vorsichtsmaßnahme ist nach Daten aus US-Studien die fraktionierte Gabe des Impfstoffs, wobei zunächst etwa zehn Prozent der Dosis und nach 30 Minuten erst der Großteil des Impfstoffs injiziert werden.

Kein Problem bei Hühnereiweiß-Allergie ist ein Zellkultur-basierter Grippeimpfstoff, der allerdings in dieser Saison in Deutschland nicht mehr zur Verfügung steht.

Lesen Sie dazu auch: Wer Rührei verträgt, kann auch geimpft werden

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