ABRECHNUNG

IGeL und EBM bei Alzheimer

Bei Patienten, die an M. Alzheimer erkrankt sind, lassen sich in jedem Fall die hausärztlichen Betreuungsleistungen 03001 und 03002 ansetzen. Das Angebot eines Brainchecks zur Früherkennung ist dagegen Selbstzahlerleistung.

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Für Betreuung und Führung von Patienten mit Alzheimer-Demenz sind die Betreuungskomplexe nach den Ziffern 03001 oder 03002 abzurechnen.

Dabei gibt es allerdings knifflige Abrechnungsvarianten: So sind zusätzlich zur Nummer 03001 oder 03002 zwar psychometrische Testverfahren (EBM-Nummer 03314) oder auch das geriatrische Basis-Assessment (Ziffer 03341) abrechenbar. Aber Vorsicht: Diese beiden Leistungspositionen schließen sich im selben Behandlungsfall gegenseitig aus, da psychometrische Testverfahren Bestandteil der 03341 sind. Die orientierende Erhebung des psychopathologischen Status (03313) ist ebenfalls nicht neben der 03341 berechnungsfähig. Einen Ausschluss für ein ganzes Quartal bedeutet das aber nicht - nur für dieselbe Sitzung.

Für Patienten, die früh wissen möchten, ob sie erkranken könnten, empfiehlt sich ein Braincheck, der als IGeL abzurechnen ist. Das ist ein präventiver Hirnleistungstest. Er ist ein ideales Gesundheitsangebot, das sich ergänzend etwa zur Ernährungs-Beratung bewährt hat. Die GOÄ sieht dafür die Testziffer 857 vor.

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Lesen Sie dazu auch: Ohne Hausärzte und pflegende Angehörige kann Versorgung nicht funktionieren Alzheimer-Patienten schlecht versorgt Neue Arzneien gegen Alzheimer Nur jeder dritte Patient erhält Medikamente Spezifische Therapien für Alzheimer-Kranke Ein aktives Leben halbiert das Demenz-Risiko M. Alzheimer in Kürze M. Alzheimer im Internet

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