Laserdämpfe

Infektionsrisiko für Operateure?

In Laserdämpfen wurde die DNA von humanen Papillomaviren nachgewiesen. Bedeutet dies ein erhöhtes Infektionsrisiko für das medizinische Personal, das an den immer beliebter werdenden Lasereingriffen beteiligt ist?

Von Dr. Christine Starostzik Veröffentlicht:
Humane Papillomaviren haben einen Durchmesser von 55 nm und können problemlos durch die Poren von üblichen Op-Masken gelangen.

Humane Papillomaviren haben einen Durchmesser von 55 nm und können problemlos durch die Poren von üblichen Op-Masken gelangen.

© M. Taylor / shutterstock.com

STANFORD. Obwohl in Laserdämpfen die DNA des humanen Papillomavirus (HPV) nachgewiesen wurde, erscheint das Übertragungs- und Infektionsrisiko vom Patienten auf das Operationsteam gering.

Die beste Schutzmaßnahme ist derzeit die Absaugung von chirurgischen Rauchgasen an der Entstehungsstelle. Virale Kontaminationen werden dabei durch Zwischenfilter abgefangen.

Bei chirurgischen Verfahren mit Lasern, Elektrokautern oder Ultraschallskalpellen entstehen Rauchgase. Sie enthalten eine Mischung aus gas- und dampfförmigen sowie partikulären Schadstoffen, deren Zusammensetzung sich je nach Art des Eingriffs und der Anwendung unterscheiden.

Bei der Gewebeabtragung mittels Laser beispielsweise entstehen Partikel mit einem Durchmesser von ca. 0,3 Mikrometer. Dies bedeutet, dass ein großer Teil der Rauchpartikel eingeatmet werden kann und die Alveolen passiert.

Mitgliedern von Op-Teams, die solchen Dämpfen immer wieder ausgesetzt sind, werden vonseiten der Arbeitsmedizin angemessene Schutzmaßnahmen empfohlen.

Angesichts der zunehmenden Beliebtheit transoraler Laserprozeduren zur Entfernung von zum Teil HPV-positiven Plattenepithelkarzinomen im Kopf- und Nackenbereich stellt sich u. a. die Frage, inwieweit auch das operative HNO-Personal hier einer erhöhten Infektionsgefahr mit HPV ausgesetzt ist.

Edward J. Damrose und Kollegen von der Stanford University haben die verfügbaren Daten in einem Review zusammengetragen (Laryngoscope 2013, online 22. Mai).

Viren einfach mit dem Dampf absaugen

Die Datenlage zur Infektiosität von HPV im Laserdampf ist spärlich und widersprüchlich. Mehrfach wurde im Rauch die DNA von HPV nach Laser-Koagulation von Warzen nachgewiesen. Über die Infektiosität dieser viralen DNA wird allerdings kontrovers diskutiert.

Exponiertes Personal soll generell vor einer potenziellen Gefährdung durch eine zum Teil erhebliche Rauchgasbelastung geschützt werden. Dazu dienen u. a. Absaugsysteme, die die Verbreitung der Dämpfe verhindern.

Dass solche Systeme offenbar auch vor infektiösen Erregern schützen können, zeigt jetzt eine Untersuchung an 110 Probanden: In jedem fünften Vorfilter einer Rauchgasabsaugeinrichtung wurde HPV-DNA nachgewiesen.

Die Tatsache, dass das Innere des Absaugers nicht kontaminiert war, zeigt, dass ein solches System effektiv vor der weiteren Verbreitung der Viren im Operationsgebiet schützen kann.

Bei Kontrollen wurde auf der Haut des Operateurs sowie in den Absaugkomponenten jenseits des Filters keine Virus-DNA nachgewiesen. Dabei erscheint die mittelstarke bis starke Absaugung als effektiv, um die Lasergase mitsamt der Viruspartikel aus dem Operationsfeld zu entfernen.

Die üblichen OP-Masken, aber auch spezielle Masken gegen Rauchgaspartikel mit einer Porengröße von 0,1-1 Mikrometer schützen nicht vor HPV, denn das Virus kann mit einem Durchmesser von 55 nm problemlos durch die Poren gelangen.

So scheint die Dampfgasabsaugung nach Ansicht der Autoren die derzeit effektivste Strategie, um das Operationsteam vor einer Virusübertragung und möglichen Infektionen zu schützen. Die wachsende Beliebtheit des Lasers mache es nötig, solche Risiken verstärkt im Blick zu behalten.

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Kommentare
Olaf Harmuth 09.08.201313:29 Uhr

FFP2 Atemschutzmasken können Schutz bieten

Dass die üblichen OP-Masken keinen Schutz vor Viren bieten ist bekannt. Jedoch kann die Verwendung von FFP2 oder FFP3 Masken durchaus in Frage kommen.
Gemäß BGR190 (Benutzung von Atemschutzgeräten)dürfen filtrierende Halbmasken der Filterklassen FFP2 und FFP3 gegen luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen) eingesetzt werden.
Gemäß Biostoffverordnung werden biologische Arbeitsstoffe nach ihrem Infektionsrisiko in 4 Risikogruppen eingeteilt. Das betreffende humane Papillomavirus wird nach TRBA 462(Einstufung von Viren in Risikogruppen) der Risikogruppe 2 zugeordnet.
Zum Schutz gegen diese Viren sind laut BGR190 Atemschutzmasken der Klasse FFP2 ausreichend.

Im Übrigen sind deartige Halbmasken mit elektrostatisch geladenen Filtermedien ausgestattet, welche in der Lage sind ultrafeine Partikel (auch Viren) zurückzuhalten.

Bei der Auswahl der Masken sollte in jedem Fall auf einen konsequenten Dichtsitz und gute Anpassbarkeit geachtet werden.

Unabhängg vom persönlichen Atemschutz ist natürlich einer wirkungsvollen Absaugtechnik der Vorrang zu gewähren.

Olaf Harmuth
Schutzgut Arbeitsschutz
www.schutzgut.de

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