KV Berlin einig mit AOK über Impfleistungen

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BERLIN (ami). Die Impfleistungen der niedergelassenen Ärzte in Berlin für AOK-Patienten sind auch für die Zeit ab April geregelt. Der Vorstand der KV Berlin hat sich mit der AOK Berlin über die Vergütung geeinigt.

Ärzte erhalten demnach für die Impfungen bei AOK-Patienten Entgelte in gleicher Höhe wie für Impfungen zulasten der Innungs- und Betriebskrankenkassen. Einem entsprechenden Abschluss des KV-Vorstands mit der AOK hatte die Vertreterversammlung bereits zugestimmt, bevor er vorlag.

So konnte eine vertragliche Regelung noch vor Beginn des zweiten Quartals in Kraft gesetzt werden. Andernfalls hätten Impfungen vorerst gegen Kostenerstattung erfolgen müssen.

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