Enge Zusammenarbeit
Kabinette von Berlin und Brandenburg stimmen Staatsvertrag für Krebsregister zu
Die rechtlichen Voraussetzungen für ein länderübergreifendes klinisch-epidemiologisches Krebsregister in Form einer gemeinnützigen GmbH sind in den Bundesländern Berlin und Brandenburg nun geschaffen worden.
Veröffentlicht:Potsdam. Die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin haben am Dienstag dem Staatsvertrag über einen Ausbau ihres klinischen Krebsregisters zugestimmt.
Das KKRBB soll ab 2023 für Berlin und Brandenburg auch die epidemiologische Registrierung von Krebserkrankungen wahrnehmen. Das teilte die Potsdamer Staatskanzlei am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit.
Damit könne Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher den Staatsvertrag für Brandenburg unterzeichnen. Danach bedarf er noch der Ratifizierung durch beide Länderparlamente. Damit schaffen Brandenburg und Berlin die rechtlichen Voraussetzungen für ein länderübergreifendes klinisch-epidemiologisches Krebsregister in Form einer gemeinnützigen GmbH. Alleinige Gesellschafterin sei und bleibe die Landesärztekammer Brandenburg.
Gesundheitsstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer (Grüne) hob hervor, dass in den letzten Jahren große Fortschritte bei Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Krebserkrankungen erzielt worden seien. Die Überlebenschancen und die Lebensqualität krebskranker Menschen hätten sich erheblich verbessert.
„Diesen medizinischen Erfolg haben wir auch den Krebsregistern zu verdanken“, so Heyer-Stuffer. Damit stehen den Ärztinnen und Ärzten umfangreiche Daten zur Verfügung, die ihnen helfen, die Qualität der Krebsbehandlung gezielt zu verbessern.“ (lass)