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Impfzentren

Keine Sozialbeiträge für Arbeit im Impfzentrum

Die Arbeit in Impfzentren soll für Ärzte nicht beitragspflichtig sein. Union und SPD wollen die Schwelle für die Hilfe in den Zentren möglichst niedrig halten.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Arbeit in Impfzentren soll für Ärzte möglichst attraktiv sein, und auch lukrativ. Union und SPD planen daher, die Einkünfte von Ärzten aus Tätigkeiten in einem Impfzentrum oder in einem mobilen Impfteam von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung zu befreien.

Das geht aus Gesetzesplänen der Koalition hervor, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegen. „Einnahmen aus Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum (…) sind bis zum 21. Dezember 2021 nicht beitragspflichtig“, heißt es in dem Entwurf. Geändert werden soll dafür das Vierte Sozialgesetzbuch, dem ein neuer Paragraf 130 hinzugefügt werden soll.

„Überragendes Interesse“

Es bestehe ein „überragendes Interesse der Allgemeinheit“ an der schnellen Impfung weiter Teile der Bevölkerung, heißt es in dem Entwurf. Der Bedarf an Ärzten für die Impfzentren könne nur gedeckt werden, wenn diese bereit seien, zusätzlich zu ihrer sonstigen Tätigkeit dort Dienste zu übernehmen. Die Regelung soll zudem als Anreiz dienen, Ärzte im Ruhestand für die Arbeit im Impfzentrum, zu gewinnen. Ein Unfallversicherungsschutz für die Ärzte in den Zentren soll gleichwohl bestehen.

Die Regelung soll als fachfremder Änderungsantrag mit dem MTA-Reformgesetz beschlossen werden. (af)

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Kommentare
Christiane Tecklenburg 17.12.202007:55 Uhr

Wozu bitte? Seit März biete ich mich als Freiwillige überall an - keine Rückfrage, seltenst eine Antwort, keine bei schriftlichen Anfragen (Post oder e-mail). Es gibt keinen Bedarf oder der Bedarf kann wegen Nicht-Nutzung digitaler Registrierung von Freiwilligen nicht gedeckt werden.

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