Keine neue Alkoholsteuer

Veröffentlicht:

BERLIN (eb). Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die im August 2004 eingeführte Alkopopsteuer auf wein- und bierhaltige Mischgetränke auszudehnen.

Die Jugendschutzbestimmungen seien schon jetzt eindeutig, betont die Regierung in ihrer Antwort (16/2566) auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. So dürften bier- und weinhaltige Mixgetränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden.

Seien diesen Produkten Spirituosen beigemischt, so gelte das Abgabe- und Verzehrverbot auch für Jugendliche unter 18 Jahren. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, daß Jugendliche stärker wein- und bierhaltige Mischgetränke konsumierten.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen

Zertifizierte Fortbildung

Live-Webinar: CED im Fokus – Nahtlos vom Kindes- ins Erwachsenenalter

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ob mit Smartphone, Zeitschrift oder Kreuzworträtsel

Langes Sitzen auf dem Klo erhöht wohl das Risiko für Hämorrhoiden

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie