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Keine neue Alkoholsteuer

Veröffentlicht:

BERLIN (eb). Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die im August 2004 eingeführte Alkopopsteuer auf wein- und bierhaltige Mischgetränke auszudehnen.

Die Jugendschutzbestimmungen seien schon jetzt eindeutig, betont die Regierung in ihrer Antwort (16/2566) auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. So dürften bier- und weinhaltige Mixgetränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden.

Seien diesen Produkten Spirituosen beigemischt, so gelte das Abgabe- und Verzehrverbot auch für Jugendliche unter 18 Jahren. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, daß Jugendliche stärker wein- und bierhaltige Mischgetränke konsumierten.

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