Misshandlungen

Kinderschutz im Fokus einer neuen Leitlinie

Für Ärzte oft keine leichte Entscheidung: Was sind valide Hinweise darauf, dass das Kindeswohl beeinträchtigt ist? Die neue Kinderschutzleitlinie hat hierzu praktische Handlungsrichtlinien bei heiklen Diagnosen erarbeitet.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Gewalt gegen Kindern kann viele Formen haben. Wie das Kindeswohl geschützt und eine Beeinträchtigung erkannt werden kann, ist jetzt in einer neuen Leitlinie zusammengefasst worden.

Gewalt gegen Kindern kann viele Formen haben. Wie das Kindeswohl geschützt und eine Beeinträchtigung erkannt werden kann, ist jetzt in einer neuen Leitlinie zusammengefasst worden.

© Gerhard Seybert / Fotolia

BERLIN. Das Kindeswohl und seine Beschädigung hat viele Facetten: Sie reichen vom Mangel an Liebe und Aufmerksamkeit über schlechte Ernährung bis zum sexuellen Missbrauch. Die am Montag veröffentlichte „Kinderschutzleitlinie“ versucht, so viele Aspekte des Kindeswohls wie möglich zu integrieren – von der Arztpraxis bis zu Jugendhilfe. Ziel ist es, bei Auffälligkeiten frühzeitig zu reagieren.

An der Erstellung waren 82 medizinische Fachgesellschaften, Organisationen der Jugendhilfe und der Pädagogik bis hin zu Regierungsinstitutionen beteiligt.

Neu an der in den vergangenen vier Jahren zusammengestellten AWMF-S-3 (+)-Leitlinie sind fünf Punkte.

Die Aspekte der Kinderschutz-Leitlinie

  1. Kindesmisshandlung, -missbrauch und/oder -vernachlässigung werden als Diagnose definiert. Es gibt hier die Aspekte: Alleiniges oder in Kombination auftretendes Vorkommen von » körperlicher Misshandlung, » emotionaler Misshandlung, » körperlicher Vernachlässigung, » emotionaler Vernachlässigung oder » sexuellem Missbrauch von Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren. Die Diagnose bezieht sich der Leitlinie zufolge zunächst auf das Kind. Sie sei als Anhaltspunkt für eine Gefährdung zu verstehen, heißt es. Die diagnostizierenden Ärzte sollen die Entwicklung des Kindes und seiner Umwelt prognostizieren. Ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, entscheidet letztendlich das Jugendamt.
  2. Screening 1: Nicht nur Kinder in Notaufnahmen sollen systematisch auch auf Anzeichen von Misshandlung und Missbrauch untersucht werden. Die Leitlinie empfiehlt Screenings auch für Erwachsene. Werden Menschen in Notaufnahmen aufgrund häuslicher Gewalt, Suchtproblemen oder psychischer Krisen behandelt, soll geklärt werden, ob sie Verantwortung für Minderjährige tragen. Wenn ja, soll der Sozialdienst einbezogen werden. Die Kliniksozialdienste weisen allerdings darauf hin, dass sie sich personell regelhaft an der Auslastungsgrenze bewegen.
  3. Screening 2: Neu formuliert wurden ein Röntgen-Skelett-Screening und die zugehörigen Indikationsstellungen. Zudem gibt es eine evidenzbasierte Übersicht für Ärzte zum strukturierten Vorgehen bei Verdacht auf Misshandlungen oder Missbrauch.
  4. Zentraler Aspekt der Leitlinie ist zudem der Fokus auf die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen. Dies ist als eigener Themenbereich gebündelt worden.
  5. Die Kinderschutzleitlinie will das Verständnis zwischen den Ärzten und Angehörigen medizinischer Fachberufe sowie den Jugendämtern und anderen Behörden fördern. Sie berücksichtigt dazu die verschiedenen Versorgungsbereiche umfassend.

In Arztpraxen fallen oft erste Missbrauchsanzeichen auf

Multiprofessionelles Vorgehen im Gesundheitswesen wird ebenso beschrieben wie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips. Ausführlich diskutiert wird zudem die berufliche Schweigepflicht der Ärzte und der ethische sowie rechtliche Rahmen, in dem sich Ärzte bei der Feststellung von Gefährdungen des Kindeswohls bewegen.

Die Leitlinie, die auf den Runden Tisch „Sexueller Missbrauch“ im Jahr 2011 zurückgeht, wurde von der Universitätsklinik Bonn zusammengestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und weitere pädiatrische Fachgesellschaften waren federführend beteiligt.

„Wir müssen schneller erkennen und schneller helfen, wenn Kinder in Not sind, kommentierte Gesundheitsminister Jens Spahn die Leitlinie. Oft fielen gerade in Arztpraxen erste Anzeichen von Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung auf.

Der multiprofessionelle Ansatz und das Einbeziehen der Betroffenen war für die Autoren Leitmotiv der Arbeit: „Für uns war es wichtig, in diesem Prozess neben der Jugendhilfe und der Pädagogik auch die Kinder und Jugendlichen zu beteiligen“, sagte Projektleiter Jürgen Freiberg vom Uniklinikum Bonn.

Pädophilie und Kindesmissbrauch sind Dauerthemen. Ärzte können Menschen, die unter ihren Neigungen leiden, an Kollegen in Kliniken in Berlin, Düsseldorf, Gießen, Kiel, Mainz, Hamburg, Hannover, Leipzig, Regensburg, Stralsund und Ulm verweisen. Sie sind Teil des Präventionsnetzwerkes „Kein Täter werden“ und bieten kostenlose Hilfe an.

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