COVID-19

Kommunen in NRW schränken Corona-Impfangebot ab 2023 deutlich ein

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die Corona-Impfungen 2023 ganz in die Regelversorgung verlagern. Im ersten Quartal sollen die Kommunen noch mobile Impfangebote machen können.

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Die Coronaimpfungen sollen in NRW 2023 in die Regelversorgung übergehen.

Die Coronaimpfungen sollen in NRW 2023 in die Regelversorgung übergehen.

© Annette Riedl / dpa

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen sollen die Corona-Impfungen ab Anfang 2023 fast ausschließlich in die Hand der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und auch der Apotheker gelegt werden. Ergänzende stationäre kommunale Impfangebote hält die Landesregierung dann nicht mehr für notwendig, mobile Angebote sollen aber möglich bleiben.

„In den vergangenen zwei Jahren haben die kommunalen Impfangebote einen extrem wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie geleistet“, betonte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Inzwischen hätten sich die Rahmenbedingungen aber zum Glück geändert. Der Impfbedarf werde bereits größtenteils durch das Regelsystem gedeckt. „Im nächsten Jahr ist dann – solange nicht etwas Unvorhersehbares passiert – die Zeit gekommen, dass das Impfgeschehen komplett in die Regelversorgung übergeht“, sagte er.

Kommunen können zunächst noch mobil impfen

Während ab 1. Januar 2023 keine stationären kommunalen Impfangebote mehr vorgesehen sind, sollen Kreise und Städte ihre Koordinierenden COVID-Impfeinheiten im ersten Quartal fortführen. Damit will das Land das Impfgeschehen in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen wie in der Pflege- oder der Eingliederungshilfe weiterhin eng begleiten.

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In den ersten drei Monaten des kommenden Jahres sollen die Kommunen zudem Vorhaltestrukturen einrichten, um bei Bedarf kurzfristig mobile Impfangebote unterbreiten zu können. Die Strukturen sollen so ausgestaltet sein, dass durch mobile kommunale Angebote wöchentlich 250 Impfungen pro 100.000 Einwohner möglich werden.

Laumann appellierte an die Bevölkerung, den Impfschutz zu überprüfen, ihn mit den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission abzugleichen und sich in den Arztpraxen oder Apotheken beraten zu lassen. (iss)

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