IQWiG-Vorbericht

"Kurzfristige Vorteile für Tonsillotomie"

Kurzfristige Vorteile im Vergleich zur Tonsillektomie attestiert das IQWiG der Tonsillotomie in seinem Vorbericht.

Veröffentlicht:

KÖLN. Als mögliche Vorteile der Tonsillotomie werden in der wissenschaftlichen Literatur angeführt, dass dabei die Tonsillen mit ihrer immunologischen Funktion teilweise erhalten blieben, die Rate postoperativer Komplikationen (unter anderem Infektionen und Blutungen) geringer sei und die Genesung schneller voranschreite.

Allerdings bestehe auch das Risiko für ein Nachwachsen des Gaumenmandelgewebes und damit auch für das Wiederauftreten von Symptomen. Dadurch könnte eine erneute Operation nötig werden.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht derzeit, ob die Tonsillotomie im Vergleich zur konservativen Behandlung und im Vergleich zur Tonsillektomie Vorteile bietet. Die vorläufigen Ergebnisse dieser Nutzenbewertung liegen nun vor.

Kurzfristige Effekte zeigten sich beim Vergleich von Tonsillotomie und Tonsillektomie, teilt das Institut mit. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Eingriff traten bei Tonsillotomie weniger Schmerzen und weniger Schluck- und Schlafstörungen auf. Daraus lässt sich ein Anhaltspunkt für bzw. ein Hinweis auf einen geringeren Schaden der Tonsillotomie ableiten, heißt es in der Mitteilung.

Dagegen habe sich für den weiteren Verlauf kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Nutzen oder Schaden der Tonsillotomie im Vergleich zur Tonsillektomie gezeigt.

Die Datenlage zur erneuten Tonsillen-Operation war laut IQWiG unzureichend, sodass sich hier kein Anhaltspunkt für einen Nutzen oder Schaden ergab. Eine Abwägung zwischen Nutzen und Schaden der Tonsillotomie im Vergleich zur Tonsillektomie sei mangels Langzeitdaten nicht möglich, so das Institut.

Für den Vergleich mit einer konservativen Therapie, etwa "abwartendes Beobachten" ("watchful waiting"), seien Nutzen oder Schaden der Tonsillotomie unklar, da sich dazu keine Studien identifizieren ließen. Bis zum 06. Dezember 2016 können interessierte Personen oder Institutionen zu diesem Vorbericht Stellungnahmen abgeben. (eb)

Weitere Informationen hierzu gibt es auf: www.iqwig.de

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