Onkologie

Leitlinie zu Palliativmedizin bei Krebskranken überarbeitet

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Berlin. Im „Leitlinienprogramm Onkologie“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und Deutschen Krebshilfe (DKH) ist die „Erweiterte S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung“ veröffentlicht worden. Dafür sind die Inhalte aller ursprünglich sieben Kapitel auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls aktualisiert worden, und es sind acht neue Kapitel hinzugekommen, wie die Leitlinien-Autoren berichten.

Die acht neuen Kapitel sind:

  • Therapiezielfindung und Kriterien der Entscheidungsfindung,
  • Fatigue,
  • Schlafbezogene Erkrankungen / Nächtliche Unruhe,
  • Übelkeit und Erbrechen (nicht Tumortherapie-induziert),
  • Maligne intestinale Obstruktion,
  • Maligne Wunden,
  • Angst,
  • Todeswünsche.

„Das Sterben ist für Mediziner ein wichtiges und wiederkehrendes Thema im Arbeitsalltag. Unter diesem Aspekt können Geriater noch viel von Palliativmedizinern lernen. Gerade im Austausch mit Fachleuten können sich gute Erkenntnisse und Handlungsgewinne für den klinischen Geriater ergeben“, wird Professor Reinhard Lindner, Universität Kassel, in einer Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) zur Veröffentlichung der neuen Leitlinien-Version zitiert. Lindner, Leiter der DGG-Arbeitsgruppe Gerontopsychosomatik und Vorsitzender des Wissenschaftsforums Geriatrie, hat bei der Erstellung der Leitlinie in der Teilarbeitsgruppe „Todeswunsch“ mitgewirkt.

„Sehr viele Geriater und Palliativmediziner haben die Sorge, Todeswünsche aktiv anzusprechen. Sie befürchten, dadurch schlafende Hunde zu wecken“, so Lindner in der Mitteilung der DGG: „ Aus wissenschaftlich-evidenter Sicht ist dem aber überhaupt nicht so – im Gegenteil: Das direkte Ansprechen von Todeswünschen hilft, in ein sehr wichtiges existenzielles Gespräch zu kommen, das auch Entscheidungen in der weiteren Therapie beeinflusst.“ (mal)

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