Stickstoffdioxid

Lungenärzte erwarten Verschärfung der Grenzwerte

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) erwartet, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in absehbarer Zeit empfehlen wird, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) abzusenken.

Derzeit werde in der WHO darüber beraten, ob der etwa in der Europäischen Union geltende Grenzwert noch den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entspreche, sagte Professor Holger Schulz vom Helmholtz Zentrum München der „Welt“ (Donnerstag). Es sei davon auszugehen, dass die WHO eine Absenkung vorschlagen werde.

Schulz zählt zu den Autoren des Positionspapiers, das die DGP im November zum Thema Luftschadstoffe vorgestellt hatte.

Darin heißt es an zentraler Stelle: „Gesundheitsschädliche Effekte von Luftschadstoffen sind sowohl in der Allgemeinbevölkerung als auch bei Patienten mit verschiedenen Grunderkrankungen gut untersucht und belegt.“ Und: „Eine weitere deutliche Reduktion der Luftschadstoffbelastung ist geboten und eine Absenkung der gesetzlichen Grenzwerte erforderlich.“

Schulz: "Grenzwert von 30 Mikrogramm sinnvoll"

Konkret bedeutet das laut Schulz: „Bezogen auf Stickstoffdioxid ist nach meiner Ansicht ein Grenzwert von 30 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinnvoll.“ Der Stickstoffdioxid-Grenzwert liegt im Jahresmittel bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und basiert auf Empfehlungen der WHO.

Schulz betonte, es sei Aufgabe der Politik, nicht der Wissenschaft, neue Obergrenzen zu formulieren. Fest stehe, dass Luftschadstoffe gesundheitsschädlich seien: „Das ist bereits bei Werten von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nachweisbar.“

Eine Gruppe von mehr als 100 Lungenärzten hatte im Januar eine heftige Debatte ausgelöst, indem sie den gesundheitlichen Nutzen der Grenzwerte für Stickstoffdioxide anzweifelte. Später räumte der Autor der Stellungnahme, Professor Dieter Köhler, Rechenfehler ein, blieb aber bei der Grundaussage, dass die gesundheitlichen Risiken durch Stickoxide und Feinstaub und die darauf basierenden Grenzwerte wissenschaftlich nicht hinreichend begründet seien. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Aviäre Influenza

Wann Impfen gegen Vogelgrippe nötig sein kann

Das könnte Sie auch interessieren
Wie Zink das Immunsystem stärken kann

© Tondone | AdobeStock

Risikogruppen schützen

Wie Zink das Immunsystem stärken kann

Anzeige | Wörwag Pharma GmbH & CO KG
Praxisfall im Podcast: Atemwegsinfekt

© Bionorica SE

Phytoneering-Akademie

Praxisfall im Podcast: Atemwegsinfekt

Anzeige | Bionorica SE
Antibiotika – Fluch und Segen

Podcast

Antibiotika – Fluch und Segen

Anzeige | Bionorica SE
Brauchen wir noch Antibiotika?

© deepblue4you | iStock

Content Hub

Brauchen wir noch Antibiotika?

Anzeige | Bionorica SE
Kommentare
Dr. Andreas Schnitzler 24.04.201900:04 Uhr

Evidenz, bitte!

Man möge bitte diejenigen Studie(n) nennen, mit denen die Aussage belegt werden kann, dass eine weitere Reduktion von Luftschadstoffen zu deutlich verbesserten Überlebensraten führt.

Man gehe bitte auch auf den Aspekt von zunehmenden Lungenkrankheiten bei sinkenden Luftschadstoffen ein.

Man gehe bitte auch auf den Aspekt der relativ hohen Lebenserwartung von Landwirten bei relativ hoher Ammoniak-Exposition ein.


_____________
Der Unterzeichner stellt ausdrücklich klar, dass a) kein Interessenkonflikt besteht, und b) auch für ihn der Schutz menschlichen Lebens unverhandelbar ist.


MfkG Dr. A. Schnitzler, FAfIM, Lüneburg

Sonderberichte zum Thema
Wirksamkeit der TTFields-Therapie

© Novocure

Arztinformation – Metastasiertes NSCLC und Mesotheliom

Wirksamkeit der TTFields-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novocure GmbH, München
Neuer CFTR-Modulator bei Mukoviszidose

© Springer Medizin Verlag

Neuer CFTR-Modulator bei Mukoviszidose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vertex Pharmaceuticals GmbH, München
Abb.1: Antikörper-Wirkstoff-Konjugat

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [14, 15]

Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom

Effektive Zweitlinienoptionen weiterhin dringend benötigt

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg, und der Daiichi Sankyo Deutschland GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Lesetipps
Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar