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Mit Morphin oder Methadon auf Reisen

BERLIN/MARBURG (ug). Patienten, die Medikamente nehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, etwa Morphin, Methadon oder Methylphenidat, trauen sich oft nicht, in Urlaub zu fahren. Sie haben Angst, Probleme mit der Polizei zu bekommen. Doch kein Problem, sie brauchen nur eine ärztliche Bescheinigung. Was dabei zu beachten ist, darauf haben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Berlin (BfArM) und auch das Grüne Kreuz (dgk) in Marburg zur Urlaubszeit hingewiesen.

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Für Patienten, die bis zu 30 Tagen innerhalb Deutschlands oder in einem Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens reisen, gilt: Sie sollten sämtliche Medikamente mitnehmen, die sie in der Zeit brauchen, auch etwa Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Um die medizinische Notwendigkeit der Opioid-Einnahme zu dokumentieren, ist eine ärztliche Bescheinigung nötig. Darauf sind die Adresse des behandelnden Arztes, wichtige Daten des Patienten und alles Wissenswerte über das Arzneimittel, etwa Handelsbezeichnung und Wirkstoff, aufgeführt, aber auch wie lange die Verschreibung gültig ist. Diese Daten müssen vom behandelnden Arzt ausgefüllt und vom örtlichen Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Bei Reisen, die länger dauern oder die in Länder außerhalb des Schengener Abkommens führen, sollte eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mitgenommen werden. Diese sollte Angaben über Einzel- und Tagesdosis der Medikamente und die Dauer der Reise enthalten.

"Daraus muß man den Bedarf für die Reise hochrechnen können", erklärt Dr. Dietmar Krause vom dgk. Das Formular für die Schengener Länder eigne sich hierfür, da es auch Angaben auf Englisch enthält. Auf jeden Fall sollten Patienten sich bei der Botschaft des Reiselandes genau nach den Richtlinien im Urlaubsland erkundigen.

Die "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung" kann man sich im Internet herunterladen: unter www.bfarm.de oder unter www.forum-schmerz.de in der Rubrik "Patienten-Service"

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