Mit Stammzellen gegen Hörverlust

Veröffentlicht:

TOKIO (ple). Mit adulten Stammzellen aus dem Knochenmark lässt sich offenbar ein partieller Hörverlust beheben (Am J Pathol 171, 2007, 214).

Zumindest im Tierversuch ließen sich in der Cochlea funktionslose Fibrozyten, die für das Hören unerlässlich sind, durch Stammzellen ersetzen. Japanische Forscher hatten in den Versuchen an einem Tiermodell Knochenmark-Stammzellen in das Innenohr injiziert. Die Forscher glauben, dass Stammzellen bei Patienten mit Hörverlust genutzt werden könnten.

Mehr zum Thema

Weitgehend normale motorische Entwickung

Präsymptomatische Therapie könnte spinale Muskelatrophie verhindern

Erste Vergleichsdaten über ein Jahr hinweg

Gentherapie schlägt Cochleaimplantat bei angeborener Taubheit

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?

Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung