Herz-Kreislaufstillstand

NRW führt verpflichtenden Reanimationsunterricht an Schulen ein

Ab dem Sommer 2026 sollen nordrhein-westfälische Schülerinnen und Schüler mindestens einmal Unterricht in Laienreanimation erhalten. Die Schulung der Lehrkräfte übernehmen auch Ärztinnen und Ärzte.

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Künftig sollen an den Regelschulen in NRW alle Schülerinnen und Schüler mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine 90-minütige Schulung in Laienreanimation erhalten.

© Patrick Pleul / dpa / picture alliance

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen will flächendeckend Reanimationsschulungen an allen Regelschulen einführen. Die Schulungen unter dem Motto „Prüfen – Rufen – Drücken“ sollen im Schuljahr 2026/27 anfangen und die Schülerinnen und Schüler mit den lebensrettenden Maßnahmen bei Herz-Kreislaufstillständen vertraut machen.

Das hat ein großes Bündnis verschiedener Organisationen mit dem NRW-Bildungsministerium vereinbart, darunter die Ärztekammern, medizinische Fachgesellschaften, verschiedene Kliniken, die Deutsche Herzstiftung und der Deutsche Rat für Wiederbelebung.

Künftig sollen an den Regelschulen alle Schülerinnen und Schüler mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine 90-minütige Schulung in Laienreanimation erhalten. Das Angebot gilt für die 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I. Das Bildungsministerium „ermutigt“ Förderschulen und private Ersatzschulen, ebenfalls einen solchen Unterricht anzubieten.

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Jeweils zwei Lehrerinnen und Lehrer werden als Multiplikatoren geschult. Das sollen Ärztinnen und Ärzte, Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen oder Experten aus anderen medizinischen Berufen übernehmen. Den Lehrkräften stehen zudem Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Geplant ist, dass die Schulen mit je zehn Schulungstorsos oder Reanimationsphantomen ausgestattet werden.

„Diese Entscheidung wird dazu beitragen, viele Menschenleben zu retten“

„Wir wollen, dass Prüfen – Rufen – Drücken so selbstverständlich wird wie Fahrradfahren“, sagt Landesschulministerin Dorothee Feller (CDU). „Dafür brauchen Schulen konkrete Unterstützung und genau die bringen wir jetzt gemeinsam mit starken Partnerinnen und Partnern auf den Weg.“

Die Ärztekammern haben sich verpflichtet, Ärztinnen und Ärzte für das Projekt anzuwerben, berichtet der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Hans-Albert Gehle. Er begrüßt die Initiative. „Sie ist endlich das, was wir seit ewiger Zeit wollen.“

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Professor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung, sieht in der Tatsache, dass der Reanimationsunterricht verpflichtend sein wird, einen bedeutenden Schritt und einen großen Erfolg. „Diese Entscheidung wird dazu beitragen, viele Menschenleben zu retten.“ (iss)

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