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Interview

Nadelstich-Verletzungen: Tipps für Praxischef

Nadelstichverletzungen gehören zu den häufigsten Verletzungen im Gesundheitswesen. Im Interview erläuter Professor Andreas Wittmann, wie Praxischefs sich mit Blick auf den Schutz der Mitarbeiter korrekt verhalten und sich so im Fall der Fälle Probleme ersparen.

Veröffentlicht:

Professor Dr.-Ing. Andreas Wittmann

Aktuelle Position: Professor Dr.-Ing. Andreas Wittmann ist Juniorprofessor für Technischen Infektionsschutz an der Bergischen Universität Wuppertal.

Schwerpunkte: Belastungen in Medizinberufen, Arbeitssicherheit, Nadelstichverletzungen (Ursachen, Risiken, Kosten, Prävention), Zusammenarbeit zwischen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten

Ärzte Zeitung: Welche ärztlichen Tätigkeiten sind im Hinblick auf Nadelstichverletzungen am relevantesten?

Professor Andreas Wittmann: Jede Tätigkeit mit spitzen oder scharfen Instrumenten kann zu Verletzungen führen. Besonders gefährlich sind einerseits Tätigkeiten, bei denen viel Blut übertragen wird, andererseits Tätigkeiten, die besonders häufig durchgeführt werden und die deswegen vergleichsweise oft zu Verletzungen führen.

In normalen Arztpraxen haben wir die meisten Nadelstichverletzungen bei Injektionen und deutlich weniger beim Anlegen von Venenverweilkathetern und bei Blutentnahmen. Das liegt daran, dass Injektionen in Arztpraxen sehr viel häufiger vorkommen.

Generell gilt: Jeder einzelne Nadelstich, auch die vermeintlich ungefährlicheren, bergen das Risiko einer Infektion.

Ärzte Zeitung: Wie sieht es konkret mit Stichverletzungen bei Impfungen aus?

Wittmann: Genaue Daten zu Stichverletzungen bei Impfungen existieren nicht. Impfungen und subkutane Heparinjektionen machen aber einen erheblichen Teil der Injektionen in Arztpraxen aus, sodass davon auszugehen ist, dass dort auch relativ häufig Stichverletzungen passieren.

Ärzte Zeitung: Derzeit ist die Bundesregierung dabei, eine EU-Richtlinie umzusetzen, mit der der Schutz vor Nadelstichverletzungen verbessert werden soll. Was wird sich dadurch ändern?

Wittmann: Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Meldung von Nadelstichverletzungen verbindlich wird. Das gab es in Deutschland bisher nicht. Ein zweiter Punkt, der hinzu kommt: Das Thema Schulungen wird einen sehr viel größeren Stellenwert bekommen.

Hier gibt es Informationen im Internet

www.runder-tisch-hannover.de: Runder Tisch für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Region Hannover (Merkblätter, praxisnahe Handlungshilfen und Prüflisten für sichere Arbeitsgeräte)

www.bgw-online.de: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (unter anderen Hintergrundinfos zur Gefährdungsbeurteilung, Veranstaltungshinweise)

www.aekno.de: Ärztekammer Nordrhein (unter anderen amtliche Bekanntmachungen und Downloads zu gesetzlichen Neuerungen)

www.nadelstichverletzung.de: Gemeinschaftsinitiative SafetyFirst (u.a. Übersicht zu `Gefahren und Risiken´, Informationen zu Kosten von Stichverletzungen und Einsparpotenzialen durch den Einsatz sicherer Instrumente)

www.europeanbiosafetynetwork.eu: Europäisches Netzwerk für BioSicherheit (Leitfaden für die Anwendung der Europäischen Richtlinie zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor (Richtlinie 2010/32/EU des Rates)

Und aller Voraussicht nach wird mit der Richtlinie auch erstmals die Nichteinhaltung der Vorschriften unter Strafe gestellt werden. Wie die genaue Umsetzung der Strafbarkeit aussieht, ist derzeit allerdings noch völlig offen.

Ärzte Zeitung: Wie sollte ein Arzt konkret vorgehen, wenn er sich vorschriftsmäßig verhalten will?

Wittmann: Das aktuelle Arbeitsschutzgesetz gilt seit 1996 und sieht als elementare Kernmaßnahme die Gefährdungsbeurteilung vor. Jeder Arzt, jeder Unternehmer, ist verpflichtet, die Tätigkeiten seiner Beschäftigten zu analysieren, um festzustellen, was gefährlich ist und Schutzmaßnahmen darauf abzustimmen. Das Ganze muss auch dokumentiert werden, sonst ist es nicht nachprüfbar.

Ärzte Zeitung: Kann der Arzt das alles selbst machen, oder braucht er dafür externen Sachverstand - und wo könnte er den bekommen?

Wittmann: Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung muss ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzu gezogen werden. In Arztpraxen ist in der Regel ein Betriebsarzt sinnvoller, weil der auch gleich die Vorsorgeuntersuchungen machen kann.

Die einzige Ausnahme von dieser Regelung sind Ärztekammern, die ein Unternehmermodell anbieten. Dort lässt der Arzt sich schulen und hat dann bei der Kammer einen Ansprechpartner, falls er ihn benötigt.

Ärzte Zeitung: Wie sollten die Schutzmaßnahmen in einer Arztpraxis konkret aussehen?

Wittmann: Die Schutzmaßnahmen, die der Arzt ergreift, müssen dem Stand der Technik entsprechen. Der wiederum findet sich rechtssicher in einer TRBA, einer technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe - in diesem Fall die TRBA 250.

Die jetzige TRBA 250 sieht den Einsatz sicherer Instrumente immer dann vor, wenn mit der Übertragung infektionsrelevanter Blutmengen zu rechnen ist. Außerdem generell bei bestimmten Risikokonstellationen, etwa im Rettungsdienst, in der Notaufnahme, in Gefängniskrankenhäusern und bei bekannt infektiösen Patienten.

Ärzte Zeitung: Was heißt "infektionsrelevant"?

Wittmann: Diese Formulierung wird mitunter als Ausrede genommen, um zu sagen, dass bei Impfungen und subkutanen Injektionen keine sicheren Produkte eingesetzt werden müssen.

Das ist nachweislich falsch. Auch bei diesen Tätigkeiten werden infektionsrelevante Blutmengen übertragen.

Wenn ich mich als Arzt geschützt richtig verhalten will, dann halte ich mich an die TRBA 250 und verwende für all diese Tätigkeiten Sicherheitsprodukte. Dann bin ich auf der sicheren Seite.

Das Interview führte Philipp Grätzel von Grätz

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